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1.1 Die Bedeutung Erster Hilfe
Erste Hilfe zu leisten bedeutet bei Notfällen (z.B. Erkrankungen, Verletzungen, Vergiftungen) die erforderlichen Maßnahmen auszuüben, die geeignet sind um Leben zu erhalten und das Eintreten gesundheitlicher Schäden zu vermeiden. Der Ersthelfer hat die Aufgabe, diese Maßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. eines Arztes durchzuführen und damit die wichtige Zeitspanne bis zur Versorgung durch professionelle Helfer zu überbrücken. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel das Absetzen eines Notrufes, die Rettung aus Gefahrenbereichen, die Betreuung von Verletzten oder Erkrankten und die Durchführung anderer lebensrettender Sofortmaßnahmen wie Blutstillung oder Herz-Lungen-Wiederbelebung.
1.2 Die Pflicht zur Hilfeleistung
Die Erste Hilfe dient dem Zweck, bei Notfällen durch unverzügliche Durchführung geeigneter Maßnahmen Leben zu erhalten und gesundheitliche Folgeschäden für den Betroffenen zu vermeiden. Gerade die ersten Sekunden bis Minuten nach dem Eintreten



















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