Könnte meine Frau unser gemeinsames Kind gegen meinen Willen bei Auszug mitnehmen?

14 Antworten

ohne deine erlaubnis kann sie das kind weder mitnehmen, noch ummelden oder irgendwo abmelden. wenn sie das tut, dann musst du klage auf kindesentziehung u/o entführung bei der polizei machen. eilantrag auf übertragung des alleinigen abr und sofortige rückführung des kindes in die gewohnte umgebung. in den meisten fällen klappt das so. am besten wird sein, du schaltest jetzt sofort einen anwalt für familienrecht ein, der dich schon mal im vorfeld berät. klar sollte dir sein, dass du betreuung als auch versorgung gewährleisten können solltest.

vom Gesetz her, sind beide Elternteile verpflichtet, sich bei gemeinsamen Sorgerecht auf den Wohnort des Kindes zu einigen. Wenn dies nicht möglich ist, muss im Zweifelsfall das Gericht entscheiden und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen, wobei im Wesentlichen der Wunsch des Kindes maßgebend ist (natürlich nur bei etwas älteren Kindern - in eurem Fall wäre wohl die Empfehlung des Jugendamtes maßgebend). Wenn die Frau das Kind einfach mitnimmt - müsstest du das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen - bis zu einer solchen Entscheidung wärt ihr aber wie gesagt eigentlich zur Einigung verpflichtet.

In diesem Alter verbeliben die Kinder meistens bei der Mutter. Erst mal wirst du da nichts dagegen machen können. Du wirst eine Klage einreichen müssen. Schlecht sieht es aus, wenn du berufstätig bist - wer kümmert sich da um das Kind? Die Mutter ist meistens zuhause - solange das Mutterschaftsgeld eingeht. Es wird schwer werden, aber es ist durchaus möglich, das du das Sorgerecht erhälst. Suche dir einen guten Anwalt...

nein einfach so geht das nicht da ihr ja wie du schon sagst beide das sorgerecht habt. allerdings müsst ihr euch schon einigen bei wem das kind den großteil der zeit leben soll. von daher wäre es ratsam, wenn es zum thema wird, in ruhe darüber zu sprechen und eine lösung zu suchen. in dem alter ist es denke ich besser wenn das kind bei seiner mutter lebt und du einen regelmäßigen umgang hast. von daher wäre es natürlich schön wenn ihr euch räumlich nicht allzu weit trennt (selbe stadt?). dann kannst du dein kind regelmäßig besuchen. könnt ihr euch nicht einigen, wendet euch ans jugendamt, dort werdet ihr bei der entscheidungsfindung unterstützt

das kann sie nicht. wenn es hart auf hart kommt, würde einer von euch vor gericht das aufenthaltsort-bestimmungsrecht beantragen müssen und erst dann kann einer alleine entscheiden, wo das kind lebt. es ist aber sehr ratsam vorher das gespräch mit dem anderen elternteil zu suchen um GEMEINSAME lösungen zu finden. es sollte in erster linie um das wohl des kindes gehen und das kind brauch beide eltern, es hat ein recht auf mutter und vater, und wenn sich die eltern einigermassen gut verstehen, ist das nur von vorteil für das kind bei einer trennung.

Was ist wenn sie es bei Nacht und Nebel einfach nimmt und abhaut was dann?

@Medicus79

dann kannst du dir einen anwalt nehmen und das umgangsrecht oder aufenthaltsbestimmungsrecht beim familiengericht beantragen

@Medicus79

Das kannst du nicht ausschliessen, dass sie das machen könnte.

Beispiele gibt es hierfür zur Genüge, wo Kinder  einem Elternteil entzogen

werden und vielleicht im Ausland untertauchen.

Wenn dieser Fall eintreten würde, hilft nur ein Anwalt.

Viel besser wäre freilicfh, wenn ihr zum Wohle des Kindes versuchen

würdet, euch zu einigen und gemeinsam den weiteren Lebensweg

gestaltet.

Dazu wünsche ich euch das Beste.