
Die Auskunft erteilt das Bundeszentralregister:
http://www.bundesjustizamt.de/cln048/nn258844/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRnode.html?nnn=true
(siehe insbesondere die Spalte auf der rechten Seite)
Hi prets,
... unter "http://de.wikipedia.org/wiki/Fuehrungszeugnis" kannst Du den aktuellen Stand zu Deiner Frage nachlesen. Der Hinweis von "heinmueck" hilft Dir ebenso weiter. Weiter zitiere ich mal Wikipedia: "Führungszeugnisse (sowohl private - Belegart N, als auch behördliche - Belegart O) werden beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt und dann per Post dem Empfänger zugestellt (beim privaten), bzw. an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim behördlichen), wobei vorherige Übersendung an das Amtsgericht möglich ist (Belegart P), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird." Ab Januar 2009 sind Auskünfte auch auf dem elektronischen Wege möglich (laut Wikipedia). Auf der Website "bundesjustizamt.de/cln092/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRnode.html?nnn=true" ist ein solcher Hinweis nur für Stellen mit Mehrfachanfragen interessant. Für Privatpersonen ist ein Hinweis auf die Onlinemöglichkeit nicht erkennbar.
In diesem Sinne ...
MrDirekt