gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Könnte man sich jederzeit sein eigenes polizeiliches Führungszeugnis ansehen?

gefragt von prets am 30.11.2008 um 13:38 Uhr
Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Polizei x 1.996 Privat x 310 Führungszeugnis x 92 Einsehen x 4

elysa2
beantwortet von elysa2 am 30. November 2008 13:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja du mußt es nur anfordern ;)


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 30. November 2008 13:38
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 30. November 2008 13:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Auskunft erteilt das Bundeszentralregister:

http://www.bundesjustizamt.de/cln048/nn258844/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRnode.html?nnn=true

(siehe insbesondere die Spalte auf der rechten Seite)


pippi60
beantwortet von pippi60 am 30. November 2008 13:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, es ist aber gebührenpflichtig.


Praline
beantwortet von Praline am 30. November 2008 13:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, kannste! Kostet aber was...


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 1. Dezember 2008 12:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hi prets,

... unter "http://de.wikipedia.org/wiki/Fuehrungszeugnis" kannst Du den aktuellen Stand zu Deiner Frage nachlesen. Der Hinweis von "heinmueck" hilft Dir ebenso weiter. Weiter zitiere ich mal Wikipedia: "Führungszeugnisse (sowohl private - Belegart N, als auch behördliche - Belegart O) werden beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt und dann per Post dem Empfänger zugestellt (beim privaten), bzw. an die Behörde, die das Führungszeugnis verlangt (beim behördlichen), wobei vorherige Übersendung an das Amtsgericht möglich ist (Belegart P), wo der Betreffende Einsicht nehmen und dann entscheiden kann, ob es an die Behörde weitergeleitet wird." Ab Januar 2009 sind Auskünfte auch auf dem elektronischen Wege möglich (laut Wikipedia). Auf der Website "bundesjustizamt.de/cln092/nn257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRnode.html?nnn=true" ist ein solcher Hinweis nur für Stellen mit Mehrfachanfragen interessant. Für Privatpersonen ist ein Hinweis auf die Onlinemöglichkeit nicht erkennbar.

In diesem Sinne ...

MrDirekt


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.