habe davon gelesen und mich interessiert ob hier jemand etwas mehr darüber weiß?

Allenfalls bei chirurgischen Maßnahmen. Doch hierbei wird sicherlich in der Aufklärung auf diese seltene Möglichkeit hingewiesen. In den USA könnte das viel anders aussehen.
wie kann der arzt die verhütung beeinflussen? wohl nur wenn er die spirale falsch setzt oder eine sterilisation fehlerhaft gemacht wurde - also nur bei verschulden des arztes - sonst keine chance.
Hat ein Arzt beim Einsetzen des Verhütungsmittels einen Behandlungsfehler gemacht, ist unter den gegebenen Umständen des Streitfalles eine Haftung des Arztes für den Unterhaltsschaden der Eltern zu bejahen. Die personenrechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind spricht nicht dagegen, in derartigen Fällen die Belastung mit einer Unterhaltsverpflichtung als Vermögensschaden anzusehen. Im Bereich der Arzthaftung gilt wie in jedem anderen Bereich die Vertragshaftung, dass der durch eine schuldhafte Vertragsverletzung verursachte Schaden zu ersetzen ist. Dabei besteht eine Ersatzpflicht des Arztes auch dann, wenn die gegenwärtige berufliche und wirtschaftliche Planung einer jungen Frau durchkreuzt wird und die zukünftige Planung noch nicht endgültig absehbar ist. Gerade in solchen Fällen kann der Fehler des Arztes zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen. In den Schutzbereich eines auf Schwangerschaftsverhütung gerichteten Vertrages zwischen Arzt und Patientin ist nicht nur ein ehelicher, sondern auch der jeweilige nichteheliche Partner einbezogen, der vom Fehlschlagen der Verhütung ebenfalls betroffen ist. Zu ersetzen ist nur das Existenzminimum des Kindes. www.ndrrecht.de
neurodoc am 6. Mai 2008 22:27 jetzt müsste man nur noch beweisen: " beim Einsetzen des Verhütungsmittels einen Behandlungsfehler gemacht"!

Was meinst Du mit ..."fehlerhafter Verhütungsmaßnahme"??? Der Fehler liegt zu 99,9% an den Beteiligten!

Ääh... Ich würde sagen... Nein... Ist doch Euer Hobby !

Wenn du steriliesiert worden bist und es kommt trotzdem zu einer Schwangerschaft bei deiner Freundin, dann ja! Aber welche Verhütungsmaßnahmen meinst Du speziell???
Taraa am 6. Mai 2008 22:26 Aber da müsste dann auch erst mal geklärt werden ob die Schwangerschaft nicht vom "Postboten" stammt, gell;-)
AJWhv am 6. Mai 2008 22:39 Der Milchmann oder Gasmann könnte es ja auch sein grins ! Ich gehe ja von einer funktionierenden intakten Beziehung aus!
Ja, dafür gibt es eine haftungsklausel, ist jedoch recht komplex und sollte dir von einem Fachmann/anwalt vorgetragen werden.
Gericht: BGH 6. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 19.06.1984 Aktenzeichen: VI ZR 76/83 Dokumenttyp: Urteil
Quelle: juris Logo Normen: § 249 BGB, § 276 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Ansprüche der Eltern bei Geburt eines Kindes nach fehlgeschlagener Sterilisation
Leitsatz
Orientierungssatz
genau, auslösen kann. Hinzu kommt, dass das Entscheidungsdatum auch obsolet geworden ist, weil es heutzutage die Pille danach und rechtlich zugelassene Abtreibung gibt.
die Frage ist also, aus welchem Grund ihr derlei nicht in Anspruch genommen habt? die Kosten hierfür, evtl. Schadensersatz für die psychologische Nachbetreuung bei Abtreibung - alles ok.
Aber der Rest?