Oder wäre es sinnvoller mit Steuerberater?
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Du hast immer ein Widerspruchsrecht innerhalb der Frist, die auf der Rückseite des Bescheides gedruckt ist. Du hast sogar Widerspruchsrecht, wenn du noch einen Fehler bei deinen Angaben, die du gemacht hast, entdeckt hast oder etwas vergessen hast anzugeben.

dazu brauchst du keinen StB, einfach einen Widerspruch gegen den Steuerbescheiod einlegen und begründen. Allerdings hat ein widerspruch keine aufschiebenden Folgen hinsichtlich Zahlung/Rückzahlung, das klärt sich alles nach Auflösung des Widerspruches.

Das kommt darauf an, wie schwierig die Sachlage ist, und wie weit du selbst durchblickst.
Natürlich kannst du prinzipiell selbst fristgerecht Einspruch einlegen und den Fehler korrigieren

Wenn du einen Fehler gefunden hast....oder denkst einen gefunden zu haben einfach innerhalb der frist wiederspruch einlegen sie sind dann in der beweispflicht ob ober ob nicht ein gerechtfertigter wiederspruch vorliegt spar dir das geld das kann man auch alleine !!!