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Könnt ihr mir helfen einen beschwerdebrief zu schreiben?

gefragt von lacinia am 06.11.2009 um 20:33 Uhr

Hallo, bei uns im Haus ist ein Hund der ständig unangeleint rumläuft. Ich habe es meinen Nachbarn schon mittlerweile 6 mal gesagt das sie ihn bitte anleinen sollen, aber sie waren nicht einsichtig. ich habe einen kleinen Sohn und natürlich angst. Der Hund ist meinem Mann schonmal bis an den Hals gesprungen (er ist 1,90) Und fasst bei uns in die Wohnung. Einmal war er so neugierig und wäre mir fasst in den MaxiCosi gesprungen.....es ist ein mittelgroßer Hund. Könnt ihr mir helfen einen Beschwerdebrief an meinen Vermieter zu schreiben?

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Neufiliebe
beantwortet von Neufiliebe am 7. November 2009 05:26
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Hilfreichste Antwort

ich habe gerade mal die hundeverordnungen der bundesländer quergelesen. http://www.hundehaftpflicht-info.de/hundeverordnungen.htm in fast jeder steht etwas über anspringen und /oder treppenhäuser und leinen. vielleicht solltest du dir mal die entsprechenden verordnung ausdrucken, die passenden passagen anstreichen und deinen nachbarn einen kleinen brief dazu schreiben, dass du um einhaltung der vorschriften bittest und dich ansonsten gezwungen siehst, die hausverwaltung anzuschreiben. das möchtest du aber nicht gern tun, da du ihnen den hund nicht verbieten lassen möchtest. dann ist es ihre entscheidung, wie es weitergeht.


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anonym
beantwortet von eurokus am 6. November 2009 20:38
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Hat das Haus innen keine Türen? Oder läuft der Hund immer im Treppenhaus rum?

Kommentar von eurokus am 6. November 2009 21:01

Kann ich bitte 'mal eine Antwort bekommen, ist es ein Zwei- Dreifamilienhaus, ein Hochhaus, oder, oder? Wo sind die Berührungspunkte?

Kommentar von eurokus am 6. November 2009 21:12

Ich bin jetzt hier 'raus.


anonym
beantwortet von Imera am 7. November 2009 21:07
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schreibe es genauso wie hier


horbach
beantwortet von horbach am 7. November 2009 19:59
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Rufe doch einfach erst mal deinen Vermieter an und schildere den Sachverhalt. Bitte ihn freundlich aber bestimmt, den Hundehalter aufzufordern, den Hund im öffentlichen gemeinsamen Bereich anzuleinen. Schau doch erst mal, wie der Vermieter reagiert. Wenn keine Reaktion erfolgt, kannst du einen Beschwerdebrief zeitglgeich an Vermieter und Hundehalter abschicken, kannst sogar Mietminderung fordern. Viel Erfolg!


albatros
beantwortet von albatros am 6. November 2009 22:33
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Schau doch mal in deinen MV, ob überhaupt Hundehaltung erlaubt ist, das gälte dann ebenso für den Hunderhalter. Auf alle Fälle geht eine Gefahr für dein Kind vom Hund aus. Er müsste auch im Haus angeleint sein und nur in Begleitung laufen. Wenn der Halter nicht auf deine Hinweise reagieren sollte, dann wärst du berechtigt, dich an's Ordnungsamt zu wenden. Ich bin zwar kein Freund von Denunziationen, aber hier ginge doch das Kindeswohl vor.


vincero
beantwortet von vincero am 6. November 2009 21:17
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schreibe einen freundlichen brief an den vermieter, dass du darum bittest die mietpatei xyz aufzufordern zukünftig den hund nicht unangeleint im haus rumlaufen zu lassen. darauf müsste der vermieter reagieren


anonym
beantwortet von Sigufil am 6. November 2009 20:39
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Na mache das selber und suche dir als Idee über Internet eine Inspiration. Es gibt doch Muster von Beschwerdebriefen.

Kommentar von lacinia am 6. November 2009 20:41

ja sowas suche ich doch auch nur -.-

Kommentar von eurokus am 6. November 2009 20:43

kisse
beantwortet von kisse am 6. November 2009 20:37
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hi, also bei sowas musst du zum ordnungsamt, wenn ein hund auffällig wird, muss der besitzer mit ihm so einen test machen, der ziemlich teuer ist.

Kommentar von 3f15e2f10b12a42ccb29bce3c4b4ecd1smallTuune am 6. November 2009 20:42

Find ich aber nicht okay, gleich so nen Test zu fordern. Weil es geht ja nicht wirklich um das Verhalten des Hundes, sondern um das Verhalten der Besitzer.. sie solln ihn ja nur nicht rumlaufen lassen ;)

Kommentar von eurokus am 6. November 2009 20:42

Gute Einstellung!

Kommentar von 858d3b3cada5c7a10bccd1250bfd7f5dsmallkisse am 6. November 2009 20:50

aber der hund hat ja schon ihren mann angegriffen! haben selbst eine bissigen hund im haus, der mich u meinen mann schon gebissen hat, bis jetzt hab ich es noch nicht gemeldet, weil der hund dann vieleicht weg muss und das kann ich dem kleinen kind, dem der hund gehört nicht antun, bin selber ratlos! die leute den der hund gehört kümmert das aber nicht!

Kommentar von eurokus am 6. November 2009 20:53

Ich habe das "Angesprungen" nicht als Angriff gewertet, obwohl das auch ohne drohen oder beißen eine absolute Unart ist und auf jeden Fall unterbunden werden sollte.

Kommentar von 7c04428cd9a5303f1fb15c2f26cb895asmallNeufiliebe am 7. November 2009 05:11

"anspringen" wird von den hundeverordnungen der bundesländer durchaus als angriff gewertet.

Kommentar von F04be61ac1bd7dad1ddd964efc4ccff6smallzitronischka am 6. November 2009 20:55

;-)


Tuune
beantwortet von Tuune am 6. November 2009 20:35
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Ich würde auf jeden fall vorsichtig sein, weil wenn des dein Vermieter ist, stehn deine Karten glaub ich nicht so gut.

Kommentar von lacinia am 6. November 2009 20:36

nein das sind normale bewohner =)


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