Hallo,
wenn jemand für 800 Euro brutto verdient, alleinerziehende mutter von einem Kind ist und eine Warmmiete von 480Euro zahlt, was steht dem dann noch an ALG2 zu oder an Wohngeld? Wir haben da gerade mal drüber diskutiert und wollten das nachrechnen bei den Rechnern die man so im netzt findet aber da steigen wir nicht durch, wegen den Abzügen und den Werbungskosten die man da eintragen kann.
Danke im vorraus.
lg
Cordula

ich würde sagen, einfach zum Amt gehen und einen Antrag stellen ich verdiene weitaus mehr zahle 420€ Miete und bekomme noch Geld! Nach den rechnern kann man sich nicht wirklich verlassen, es kommt auch drauf an wie die Heizkosten sind und so.
Ihr steht auf jeden Fall noch Unterhalt vom Kindesvater zu.
kathis1989 am 25. Juni 2008 14:37 Das kommt auch noch hinzu!!!!

Auf alle Fälle steht dir ALGII zu!!!
Das ist vieeeeel zu wenig für 3 Personen!!!!
Mutter und Kind sind bei mir 2 Personen, oder?
kathis1989 am 25. Juni 2008 14:40 Achso sorry stimmt!!!!! ist aber trotzdem zu wenig!!! bekommst zwar jetzt nicht rießg mehr aber 100€ mehr oder weniger macht im Monat schon rießig was aus!!

Habe da nen ganz tollen Rechner für Dich:
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
super, bringt mir nur nichts, weil ich da garnicht weiß was ich bei den Abzügen des Antragsstellers eintrage?!?! Steht ja auch oben in meiner Frage.
moon73 am 26. Juni 2008 07:32 Super Casper, es gibt da doch wohl noch Brutto/Netto Rechner im Internet? Da kannst du online ausrechenen lassen , was von den 800 Euro Brutto übrig bleibt.Für den Brutto-Netto-Rechner mußt du die Steuerklasse und die Krankenkasse wissen. So jetzt noch mal: Brutto/Netto Rechner und dann ALG II Rechner , o.k.? http://www.nettolohn.de/
moon73 am 26. Juni 2008 07:32 Super Casper, es gibt da doch wohl noch Brutto/Netto Rechner im Internet? Da kannst du online ausrechenen lassen , was von den 800 Euro Brutto übrig bleibt.Für den Brutto-Netto-Rechner mußt du die Steuerklasse und die Krankenkasse wissen. So jetzt noch mal: Brutto/Netto Rechner und dann ALG II Rechner , o.k.? http://www.nettolohn.de/
Hallo, danke für eure zahlreichen Antworten, ja Kindergeld in Höhe von 154Euro und Unterhalt in Höhe von 199,00 €. Und ja wir sind zu zweit, ich und meine Tochter.
Wie ist das denn wenn man Arbeit aufnimmt kann man doch auch einen Antrag stellen auf Fahrtkostenübernahme für das erste halbe jahr oder? Ist das in meinem Fall dann auch so?
moon73 am 26. Juni 2008 07:33 Hier noch mal ein hilfreiches Forum für dich:
www.sozialhilfe24.de
Bei einem Bruttolohn von 800 Euro hat man mit einem Kind etwa 640,- Euro Netto. Deswegen mein Rat zur Arge in dem jeweiligen ort gehen und Beihilfe sowie Wohngeld beantragen. (Sofort)
In der Berechnung von oben fehlt der Kindesunterhalt sowie das Kindergeld.