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Können zu Steuerschulden alle gesparten Beträge herangezogen werden?

gefragt von antola61antola61 am 28.06.2008 um 12:28 Uhr

..oder darf man einen gewissen Betrag behalten? Mein Mann und ich werden zusammen veranlagt. Nun müssen wir für 2007 die Erklärung abgeben und da kommt dank SEINER freiberuflichen Einnahmen ca.10.000 € Zahlung raus. Nun will ich Stundung beantragen und der FA-Beamte sagte mir, er könne keine Stundung gewähren, wenn wir z.B. 10.000 auf dem Sparbuch haben. Ich habe von meiner Mutter knappe 6.000€ auf einem Wachstumssparkonto geschenkt bekommen... Muß ich das Geld nun für die Steuerschulden abgeben???Oder steht mir ein gewisser Betrag zu - zumal es ja eigentlich die Schulden meines Mannes sind...?

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anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 29. Juni 2008 10:18
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Hilfreichste Antwort

Seid Ihr steuerlich beraten? Solche Freibeträge gibt es nicht...

Wenn aufgrund des Einkommens Deines Mannes 10.000 EUR Steuern nachgezahlt werden müssen, dann hat er ja auch entsprechend verdient und somit ist der Betrag auch zu zahlen; eigentlich von Deinem Mann alleine, wenn er für das höhere Einkommen verantwortlich ist - Allerdings haftet Ihr beide für die Steuern...

Ihr könnt beim FA ggf. die Aufteilung der Steuer beantragen, so dass für jeden einzeln berechnet wird, was er zu zahlen hat, dann bist Du außen vor und die Steuerschulden entfallen auf Deinen Mann - was ich adhoc nicht weiß, ist, ob Du dann auch aus der Haftung raus bist, ich meine aber schon... fragt Euren Steuerberater...

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 29. Juni 2008 11:55

Danke - tolle Antwort!


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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 28. Juni 2008 18:02
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Leider gibt es keine Freibeträge für gespartes Geld kontra Steuerschulden. Vermögen zur Tilgung von Steuerschulden ist in voller Höhe einzusetzen. Es ist dem Steuerschuldner sogar zuzumuten einen Kredit aufzunehmen um Steuerschulden zu tilgen.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 29. Juni 2008 11:55

Danke für die Antwort!


anonym
beantwortet von FrankoNero am 28. Juni 2008 12:31
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Im Grunde gehört alles dem Finanzamt. Du kannst nur aussergewöhnliche Aufwendungen geltend machen, die es dir nicht ermöglichen das ganze Geld zu zahlen. Zb. ein behindertes Kind.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 29. Juni 2008 11:56

Danke dir!


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