Hallo, wir sind im März in unsere aktuelle Wohnung gezogen und haben an die Maklerin 2 Kaltmieten+Ust. Provision bezahlt. Nun wurde die Wohnung ganz plötzlich verkauft und soll zu EIgennutzung gebraucht werden. Die neuen Besitzer hätten uns also gerne raus aus der WOhnung... Ich weiß, dass wir theoretisch noch drin bleiben könnten aber wir haben das Angebot erhalten innerhalb des Hauses in ein anderes Stockwerk zu ziehen (von unserer Nachbarin - das hat nichts mit der Maklerin zu tun).
Die Provision haben wir ja nicht bezahlt, um nach 8 Monaten schon wieder umziehen zu müssen - können wir also nun einen Teil der Provision zurück verlangen? Und wenn ja - von unserer aktuellen Vermieterin oder von wem?
Hoffe auf positive Antworten :-) Max

Die Provision hat, wie bereits oben erwähnt nichts mit der Mietsache zu tun, sondern lediglich mit der Leistung der Maklerin. Was die Sache mit dem Eigenbedarf betrifft:
Auch der Erwerber vermieteten Wohnraums muß sich die Erwartung des Mieters auf den längeren Bestand des Mietverhältnisses ebenso zurechnen lassen. Vorausetzung ist, dass das Mietverhältnis, in welches der Erwerber gemäß § 566 Abs. 1 BGB auf Vermieterseite durch den Eigentumswechsel eingetreten sind, besondere Umstände aufweist, die eine kurzfristige Kündigung nach Übernahme (Erwerb) des Objektes als widersprüchlich zum früheren Verhalten auf Vermieterseite erscheinen lassen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Mieter erst relativ kurzfristig vor dem Erwerb mit hohen Kosten in die Wohnung eingezogen ist. Die Kündigung wegen Eigenbedarf greift in diesem Fall nicht durch, wie es das LG Arnsberg 6. Zivilkammer, Beschluß vom 4. Dezember 1992, Az: 6 T 508/92 ausdrückte. Der Erwerber handelt dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Das Gericht ließ offen, ob die Kündigung auch dann noch als treuwidrig zu beurteilen wäre, wenn die Erwerber den Mietern von vornherein eine Abstandssumme im Hinblick auf ihre Investitionen in der Wohnung und die durch einen doppelten Umzug innerhalb eines knappen Jahres veranlaßten Mehrkosten angeboten hätten. (LG Arnsberg a.a.O.) MfG
Die Provision an die Maklerin hat nichts mit eurer Mitdauer zu tun. Es war die Bezahlung für die Maklerin Euch diese Wohnung zu vermitteln. Der Vertrag war mit Eurem Einzug beendet.
Mir fällt dazu gerade noch ein. Wenn es sich um eine Eigrentumswohnung handelt braucht Ihr, auch bei Eigenbedarf, erst nach 3 Jahren ausziehen. Anders ist das bei einem Haus, da geht es mit normaler im Mietvertag festgelegten Kündigungsfrist.
Da Ihr aus der Wohnung nicht ausziehen müßt, laßt Euch doch rauskaufen. Wenn der neue Eigentümer umbedingt reinwill klappt das meistens. Lest mal unter www.rechtsanwaltdrpalm.de/wohnungskauf.htm
joerg1611 am 1. November 2009 21:31 D.h-@LouiseAn

nein leider nicht, der Umzug hat nix mit der Maklerin zu tun. Auch die Vermieterin muss rechtlich das nicht übernehmen, da ihr ja selber schreibt das ihr mehr oder weniger freiwillig geht!

Provision für Makler bezahlt man ja nur für die Vermittlung. Das Geld ist weg, auch wenn Ihr nur kurze Zeit darin gewohnt habt.

Was kann die Maklerin dafür ? seltsame Denkweise.
lies mal bitte, was ich geschrieben habe - ich habe gefragt, ob man von der Vermieterin dafür etwas zurück verlangen kann...ist ja schon ein unterschied, ob ich 3 mal im jahr provision bezahlen muss, weil ich immer wegen vermieterwechsel aus der wohnung geschmissen werde, oder ob ich 10 jahre glücklich in einer wohnung lebe und in der Zeit einmal zahle :-)
zj1000 am 2. November 2009 06:38 Du hast nichts verstanden - die Provison gehört der Maklerin, nicht der Vermieterin.
anitari am 2. November 2009 08:41 Ich glaube Du verwchselst Provision mit Kaution. Letztere zahlt man an den Vermieter und bekommt sie, wenn keine Schäden in der Wohnung sind und keine offenen Forderungen (z. B. Nebekostenabrechnung) mehr sind, nach einer gewissen Zeit zurück.