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Können wir 2 Kleingewerbe anmelden und wie verhält sich das dann?

gefragt von Wonderbra am 31.07.2009 um 11:46 Uhr

Hallo Mein Mann ist Hauptberuflich als Angestellter tätig, (er Steuerklasse 3 ich 5 glaub ich ).Ich bin selbständig seid November 2006 mit einem Ladenlokal. Dazu noch ein Onlineshop und 12 Mittelaltermärkte dieses Jahr. Nun ist es so, das der Laden kostendeckend läuft aber nicht wirklich viel über bleibt. Die letzten 3 Jahre haben wir nur investiert aber keine Entnahmen gemacht. Ein alternativ Modell was mir durch den Kopf geht wäre: Mein Mann weiter dort wo er arbeitet und den Online Shop auf seinem Namen als (Klein) bzw.Nebengewerbe. Und ich Mittelaltermärkte auf Kleingewerbe Basis und evtl. noch nen 400 Euro Job dazu. So das wir 2x die 17500 zum ausreizen hätten? Darf mann das? Ich sage schon mal danke für die Antworten. Lg Wonderbra


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anonym
beantwortet von Annaberg am 31. Juli 2009 11:48
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Ja, das geht.


anonym
beantwortet von Sumpfhexe am 31. Juli 2009 12:13
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die 17.500,-- Euro bei der Umsatzsteuer ?

Oder welche sind gemeint ? Denn: in der Einkommensteuer werdet ihr beide, du und dein Mann - zusammen veranlagt. Er hat Einkünfte aus nichtselbstängiger Arbeit ( Anlage N) - dann plant ihr, dass er den online-shop übernehmen soll als Selbständiger - = Einkünfte aus Gewerbe, du hast deine Einkünfte aus dem mittelalterlichen Markt und willst noch einen 400,-- Euro Job annehmen, der auch in dieser Rechnung noch erscheint.

Diese Pläne lassen sich umsetzen. Du hast dein Gewerbe, dein Mann seines. Geht.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 1. August 2009 18:14
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Maximal: Je ein Gewerbe und je ein Minijob und Hauptberuf geht (steuerlich gesehen).

Nachden meisten Tarif- und Arbeisverträgen muss der Arbeitgeber informiert werden.

Wenn Du mehr als 400 EUR/M an Gewinn hast (Gewerbe und Minijob) bzw. mehr als 360 EUR (nur Gewerbe), bist Du nicht mehr bei Deinem Mann in der KKasse familienversichert.

Wenn jeder Ehepartner ein eigenes Gewerbe hat (sauber getrennt abrechnen!), kann sogar jeder silbst entscheiden, ob er bei der Umsatzsteuer Unternehmer oder Kleinunternehmer sein will. Das Thema Umsatzsteuer hängt an der Person, nicht am Ehepaar.


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