Der Sohn eines Freundes möchte im Oktober sein Studium aufnehmen, aber seinen Hauptwohnsitz in seiner Heimatstadt behalten. Können Unistädte dann eine Zweitwohnungssteuer von Studenten verlangen?
Ja, das dürfen sie. Ich hab dazu neulich noch einen Bericht zu ein Urteil gelesen, wonach die Ehebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten nicht gegen Bundesrecht verstößt.

Können sie, da gab es erst vor einigen Tagen ein Gerichtsurteil.
ja denn wenn du deinen erstwohnsitz dort hättest würden sie gefördert...und weil dies nicht so ist erheben sie eine steuer...