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Können Unistädte Zweitwohnungssteuer verlangen?

gefragt von moorhuhn54 am 22.09.2008 um 18:58 Uhr

Der Sohn eines Freundes möchte im Oktober sein Studium aufnehmen, aber seinen Hauptwohnsitz in seiner Heimatstadt behalten. Können Unistädte dann eine Zweitwohnungssteuer von Studenten verlangen?


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zj1000
beantwortet von zj1000 am 22. September 2008 18:58
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Ja


anonym
beantwortet von majestix am 22. September 2008 18:59
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Ja, das dürfen sie. Ich hab dazu neulich noch einen Bericht zu ein Urteil gelesen, wonach die Ehebung einer Zweitwohnungssteuer für Studenten nicht gegen Bundesrecht verstößt.


wim50
beantwortet von wim50 am 22. September 2008 19:00
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Können sie, da gab es erst vor einigen Tagen ein Gerichtsurteil.


anonym
beantwortet von hanjaan am 24. September 2008 08:38
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ja denn wenn du deinen erstwohnsitz dort hättest würden sie gefördert...und weil dies nicht so ist erheben sie eine steuer...


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