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Können unberechtigte Abbuchungen auch länger als sechs Wochen danach zurückgeholt werden?

gefragt von jennybluesjennyblues am 27.12.2007 um 20:27 Uhr

Eine Freundin bemerkte erst jetzt, dass bei ihr im Oktober ein kleinerer Geldbetrag abgebucht wurde, den sie nicht zuordnen kann. Kann sie das Geld jetzt noch zurückholen?

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dock69
beantwortet von dock69 am 27. Dezember 2007 21:10
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Ja, gegen eine ungenehmigt erfolgte Lastschrift kann laut Bundesgerichtshof ohne eine Frist ein Widerspruch eingelegt bzw. eine Berichtigung verlangt werden (Az.: XI ZR 258/99).


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. Dezember 2007 21:06
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Nach 6 Wochen ist Schicht im Schacht!

Es sei denn, es handelt sich nicht um eine Lastschrift, sondern um eine Abbuchung. Eine Abbuchung kann nur erfolgen, wenn der kontoführenden Bank eine AQbbuchungsermächtigung vorliegt. Ist das nicht der Fall, hat die Bank fahrlässig gehandelt!

Bei Lastschriften kenn ich einen Fall, da hat die BANK SELBST über zwei Jahre lang noch Darlehensraten vom Konto angebucht und einem anderen Kunden gutgeschrieben ( Haus wurde mit Darlehensübernahme verkauft ). Derjeneoge von dessen Konto angebucht wurde, hat einfach geschlafen und bekam vor Gericht nicht recht, weil er dem jeweiligen Kontoabschluss nicht widersprochen hatte!!!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Dezember 2007 20:40
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Nein, nach sechs Wochen ist das im Sinne einer Rückbuchung nicht mehr möglich.

Du kannst natürlich den Betrag von dem, der ihn abgebucht hat, zurückfordern, wenn er dies zu unrecht gemacht hat. Viel Aufwand lohnt ein kleinerer Betrag indessen nicht.


Zakalwe
beantwortet von Zakalwe am 27. Dezember 2007 20:37
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Soweit ich weiß, ist das schon möglich. Am besten und sichersten kann das aber ihre Bank beantworten.


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 27. Dezember 2007 20:30
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nein nur bis zu sechs wochen.


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