Nach 6 Wochen ist Schicht im Schacht!
Es sei denn, es handelt sich nicht um eine Lastschrift, sondern um eine Abbuchung. Eine Abbuchung kann nur erfolgen, wenn der kontoführenden Bank eine AQbbuchungsermächtigung vorliegt. Ist das nicht der Fall, hat die Bank fahrlässig gehandelt!
Bei Lastschriften kenn ich einen Fall, da hat die BANK SELBST über zwei Jahre lang noch Darlehensraten vom Konto angebucht und einem anderen Kunden gutgeschrieben ( Haus wurde mit Darlehensübernahme verkauft ). Derjeneoge von dessen Konto angebucht wurde, hat einfach geschlafen und bekam vor Gericht nicht recht, weil er dem jeweiligen Kontoabschluss nicht widersprochen hatte!!!