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Können Überstunden am Ende des Jahres ersatzlos gestrichen werden?

gefragt von Katti75Katti75 am 02.09.2009 um 21:49 Uhr

Hallo zusammen!

Ich brauche mal eure Hilfe! Ich arbeite in einer ambulanten Wohnbetreuung für psych. Kranke, in der bei Krisen der Klienten häufiger mal Mehrarbeitsstunden anfallen. Bei mir sind es momentan so um die 40 Stunden. Letzte Woche erhielt ich die Nachricht vom AG, dass zum Jahresende alle über 8 Überstunden vorhandenen Mehrarbeitsstunden ersatzlos gestrichen werden. In unserem Team ist es problematisch, seine Stunden bis zum Jahresende abzubauen. Ich habe noch nicht mal einen Tag Urlaub gehabt.

Ist diese Regelung rechtens?

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Karin

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RMCx13
beantwortet von RMCx13 am 2. September 2009 21:54
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steht dazu nix in deinem Arbeitsvertrag? Bei manchen Arbeitgebern müssen Mehrstunden im Vornherein genehmigt sein, um sie überhaupt geltend zu machen. Bei mir ist im Vertrag zum Beispiel geregelt, dass 5 Überstunden im Monat verfallen, der Rest häuft sich an und wird ausbezahlt. Ich kenne aber auch Leute, bei denen alles verfällt.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatti75 am 2. September 2009 21:57

Ist ja auch genehmigt vom direkten Vorgesetzen. Anordnung ist halt, in Krisensituationen die Klienten weitestgehend aufzufangen. Das geht meist nicht in 10 Minuten :-)


anonym
beantwortet von Morrrpheus am 2. September 2009 21:52
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Also ich kenn es von Betrieben die in der IG Metall sind, da werden die Überstunden jeden Monat gekappt (aber erst bei 140h)... ohne Ausgleich!

Aber es scheint schon rechtens zu sein!

Kommentar von Simple_avatar2smallKatti75 am 2. September 2009 21:57

Ist doch unglaublich, oder?


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 2. September 2009 21:51
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fragt bitte den arbeitgeber... wie und wann, das gehen soll


auchmama
beantwortet von auchmama am 2. September 2009 21:51
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Lass sie Dir auszahlen!!! Leider sieht es in anderen ambulanten Pflegeberufen auch nach Sklavenhaltung aus...:-(((


anonym
beantwortet von alphonso am 2. September 2009 21:51
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Wenn der AG dir keine Möglichkeit gegeben hat, die Ü-Stunden abzubauen, können sie nicht verfallen. Stelle am besten schriftlich den Antrag auf Freizeitausgleich - wird der abgelehnt, hast du was in der Hand.


anonym
beantwortet von wolkenkind am 2. September 2009 21:50
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ich denke schon, wir können bis 31.10. eine bestimmte anzahl von überstunden haben, die mit ins neue jahr genommen werden können und der rest wird ersatzlos gestrichen


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