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Können Sozialabgaben eigentlich genau wie Steuern zurückerstattet werden?

gefragt von KislerKisler am 28.06.2009 um 15:37 Uhr

Können Sozialabgaben eigentlich genau wie Steuern zurückerstattet werden? Ich beginne in ein paar Wochen ein Praktikum und muss dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Ich weiß dass ich die Steuer wieder zurückerstattet bekommen, da ich nicht über die höchstgrenzen hinaus verdiene. Kann ich aber die Sozialabgaben auch irgendwie zurückfordern?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. Juni 2009 15:38
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Nö, das funzt nicht!


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anonym
beantwortet von densin53 am 28. Juni 2009 15:38
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nein das geht nicht.


quinti
beantwortet von quinti am 28. Juni 2009 15:46
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Darum sind es Sozialabgaben, die nie sinken sondern höchstens steigen werden.

Kommentar von Wolko am 28. Juni 2009 16:58

Na, na, nicht unterschlagen, dass der KV-Beitrag ab 1.7.2009 sinkt


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 28. Juni 2009 16:28
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Wenn das Praktikum max. 50 Tage dauert ist es SV-Frei.

Kommentar von Wolko am 28. Juni 2009 17:10

Das kann man so nicht pauschal sagen, da man nicht weiss, um was für ein Praktikum es sich hier handelt. So gelten Vorpraktika, die für die Ausbildung oder Studium vorgeschrieben sind, als berufliche Ausbildung und werden berufsmäßig ausgeübt und sind daher grundsätzlich versicherungspflichtig. Da gelten dann auch nicht die Regeln über die kurzfristige Beschäftigung


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 21. Oktober 2009 06:26
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Sobald Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, können diese nicht zurückverlangt werden. Zu prüfen wäre allerdings im Vorfeld ob überhaupt Sozialversicherungsbeiträge für eine Tätigkeit zu zahlen sind und wenn ja in welcher Höhe. Gerade im Sozialversicherungsrecht gibt es einige Ausnahmen der Sozialversicherungsfreiheit.


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