Kisler am 28.06.2009 um 15:37 Uhr
Können Sozialabgaben eigentlich genau wie Steuern zurückerstattet werden? Ich beginne in ein paar Wochen ein Praktikum und muss dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Ich weiß dass ich die Steuer wieder zurückerstattet bekommen, da ich nicht über die höchstgrenzen hinaus verdiene. Kann ich aber die Sozialabgaben auch irgendwie zurückfordern?
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Darum sind es Sozialabgaben, die nie sinken sondern höchstens steigen werden.
Na, na, nicht unterschlagen, dass der KV-Beitrag ab 1.7.2009 sinkt

Wenn das Praktikum max. 50 Tage dauert ist es SV-Frei.
Das kann man so nicht pauschal sagen, da man nicht weiss, um was für ein Praktikum es sich hier handelt. So gelten Vorpraktika, die für die Ausbildung oder Studium vorgeschrieben sind, als berufliche Ausbildung und werden berufsmäßig ausgeübt und sind daher grundsätzlich versicherungspflichtig. Da gelten dann auch nicht die Regeln über die kurzfristige Beschäftigung
Sobald Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, können diese nicht zurückverlangt werden. Zu prüfen wäre allerdings im Vorfeld ob überhaupt Sozialversicherungsbeiträge für eine Tätigkeit zu zahlen sind und wenn ja in welcher Höhe. Gerade im Sozialversicherungsrecht gibt es einige Ausnahmen der Sozialversicherungsfreiheit.