Mirabella21w am 21.07.2009 um 19:17 Uhr
komische frage, ich weiß

Höchstens in der Form, dass sie nicht arbeiten und selbst Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen. Das ist dann ihr Lebensminimum, davon könnten sie keinen Unterhalt bezahlen.

klar können sie das...? was willst du denn genau wissen?
Mirabella21w am 21. Juli 2009 19:19 naja ich weiß wo der kindsvater zuletzt gewohnt hat, er behauptet aber jetzt er sei in österreich..er macht mich wahnsinnig
kassi1 am 21. Juli 2009 19:20 und zahlt jetzt keinen unterhalt?..dann wende dich ans jugendamt und beantrage unterhaltsvorschuß (wird für eine bestimmte zeit gewährt) das jugendamt holt sich das geld vom kindsvater zurück
kataha am 21. Juli 2009 19:27 Ich kannte auch mal einen, der wegen Unterhaltszahlungen nach Österreich geflüchtet ist, bei dem ging das auch einige Jahre gut, bis dann doch das Ende der Fahnenstange erreicht war. Mittlerweile sind wir bei der EU, und ich denke mal, dass die Fahnenstangen dadurch ein wenig kürzer sind! Toitoitoi!

Ja, können sie. Z. B. wenn sie nicht arbeiten gehen. Und deshalb gehen viele nicht arbeiten, damit sie keinen Unterhalt zu zahlen brauchen. Das Jugendamt fordert zwar den Unterhaltsvorschuss zurück. Aber wo nichts zu holen ist, kann es auch nichts geben.
Mirabella21w am 21. Juli 2009 19:24 arbeiten tut er anscheinend, er hat es mir auch gesagt aber er bezieht kein hartz4
Virginia47 am 21. Juli 2009 19:27 Dann kommt es auf die Höhe des Einkommens an. Wenn er so wenig verdient, dass gerade mal der Selbstbehalt übrig bleibt, kann er nicht zahlen und drückt sich nicht. Wenn er jedoch mehr verdient, musst Du klagen und einen Titel erwirken.
Mirabella21w am 21. Juli 2009 19:29 also heißt das, wenn er nicht genügend geld hat kann ich mir den unterhaltsvorschuss abschminken? was is das denn bitte...oh man
Virginia47 am 21. Juli 2009 19:36 Nein, Unterhaltsvorschuss bekommst Du vom Jugendamt für sechs Jahre, jedoch höchstens bis das Kind 12 ist. Aber das Jugendamt fordert dann das Geld vom Vater zurück. Wünsch Dir Glück.
Mirabella21w am 21. Juli 2009 19:37 vielen dank für deine antwort

Nein sie können verweigern aber irgendwann zahlen sie alles beim Jugendamt zurück sonst holen sie sich es anders.
Mirabella21w am 21. Juli 2009 19:20 also unterhaltsvorschuss bekommt man doch aber wenn sich der vater nicht finden lässt....das ist alles so irre
Janina1304 am 21. Juli 2009 19:23 also das Jugendamt bezahlt der mutter die ganze zeit wo er nicht zahlt. wie gesagt die holen es sich zurück auf jeden fall es seie denn der Vater wandert aus
kataha am 21. Juli 2009 19:28 Auch wenn er sich bei uns versteckt: wir haben da auch ein Meldegesetz, und wirklich unauffindbar wird er da nicht sein!
Janina1304 am 21. Juli 2009 19:37 solange er in Deutschland ist findet ihn das Jugendamt.das Jugendamt kriegt schon die Adresse raus glaub mir ich kenne das mein Vater war nicht anders er hat sogar eine eigene Firma zwar nicht auf seinen namen aber irgendwann kommt immer alles raus und nun ist er dran.
sie machen es und landen schlimmsten falls im knast
Mirabella21w am 21. Juli 2009 19:19 naja er meldet sich auch nirgendwo bei keinem amt
ja, aber er bezieht ja nichts...