Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob Semestergebühren (Fernstudium von unserem Mitarbeiter-> wichtig für seinen Job) auch steuerfrei vom Arbeitgeber zu erstatten sind?
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
Es müßte hierfür schon passende Urteile geben. Im Prinzip müßte das gehen, weil das Geld nicht frei Verfügbar sondern Zweckgebunden erstattet würde. Wichtig ist die Passende Begründung und das das Studium im Interesse des arbeitgebers liegt.
Es liegt ein geldwerter Vorteil vor. Der ist aber dann nicht zu versteuern, wenn der AG und der AN die Studiengebühren als Gehaltsanteil schriftlich festlegen. Dieser Gehaltsanteil wird dann nicht versteuert, wenn er nicht ca. 1900 € übersteigt.