Wir sind uns hier im Bekanntenkreis nicht einig: Gelten die Verpflegungspauschalen nur für Arbeitnehmer oder können auch Selbstständige diese steuerlich geltend machen?

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige können die Verpflegungspauschale steuerlich geltend machen und somit ihre Steuerlast entsprechend senken.
allerdings nicht als Werbungskosten sondern als Betriebsausgaben. Doch auch hier gilt, dass die Pauschale nur dann angesetzt werden kann, wenn man lange genug außer Haus ist und man sich beispielsweise beim Kunden aufhält. Genauere Informationen sollte man sich am besten bei seinem Steuerberater einholen.
http://www.misterinfo.de/publish/finanzen-allgemein/verpflegungspauschale-ansetz...

ja.
Bei mehr als 8:00h, entsprechend der Abwesenheitszeit vom Büro/Arbeitszimmer des Selbstständigen.