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können Schüler/Studenten zum Lebensunterhalt des Vaters verpflichtet werden?

gefragt von pflvb am 02.08.2008 um 11:50 Uhr

konkreter Fall:

Kinder leben im Haushalt der Mutter. Vater (geschieden) ist unterhaltspflichtig für seine Kinder (20 / 21). Kinder (Azubi / Student) verfügen über private Sparverträge (jeweils ca. 10.000 EUR). Vater beantragt Hartz IV - Kinder fürchten nun um Ihre Ersparnisse. Ist diese Furcht berechtigt?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. August 2008 11:54
1x
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bei hartz4 nicht, erst wenn der vater im altenheim ankommt, dann werden die kinder zum unterhalt herangezogen.

soweit sie leistungsfähig sind.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. August 2008 12:03
1x
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Prinzipiell besteht zwar eine Unterhaltspflicht der Kinder für in Not geratene Eltern, aber diese ist sehr beschränkt.

Auf Vermögen wird normalerweise gar nicht und auf Einkommen nur dann zurückgegriffen, wenn dies ohne wesentliche Einschränkung der angemessenen Lebensführung möglich ist.

Hier sehe ich keine große Gefahr.


Mismid
beantwortet von Mismid am 2. August 2008 12:31
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selbst wenn der Vater pflegebedürftig ist, gibt es Freibeträge die pro Person bei mindestens 1400 € Pro Monat liegen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. August 2008 11:51
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die Kinder brauchen keine Angst zu haben..auf sie wird mit Bestimmtheit nicht zugegriffen


anonym
beantwortet von jockl am 2. August 2008 11:53
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Bei dieser Sachlage auf keinen Fall.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 2. August 2008 13:23
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Bin zwar kein RA aber im BGFB steht folgendes § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.


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