konkreter Fall:
Kinder leben im Haushalt der Mutter. Vater (geschieden) ist unterhaltspflichtig für seine Kinder (20 / 21). Kinder (Azubi / Student) verfügen über private Sparverträge (jeweils ca. 10.000 EUR). Vater beantragt Hartz IV - Kinder fürchten nun um Ihre Ersparnisse. Ist diese Furcht berechtigt?
bei hartz4 nicht, erst wenn der vater im altenheim ankommt, dann werden die kinder zum unterhalt herangezogen.
soweit sie leistungsfähig sind.

Prinzipiell besteht zwar eine Unterhaltspflicht der Kinder für in Not geratene Eltern, aber diese ist sehr beschränkt.
Auf Vermögen wird normalerweise gar nicht und auf Einkommen nur dann zurückgegriffen, wenn dies ohne wesentliche Einschränkung der angemessenen Lebensführung möglich ist.
Hier sehe ich keine große Gefahr.
selbst wenn der Vater pflegebedürftig ist, gibt es Freibeträge die pro Person bei mindestens 1400 € Pro Monat liegen.

die Kinder brauchen keine Angst zu haben..auf sie wird mit Bestimmtheit nicht zugegriffen

Bin zwar kein RA aber im BGFB steht folgendes § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.