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Können Scheidungskosten tatsächlich von der Steuer abgesetzt werden?

gefragt von erwin am 15.11.2007 um 8:27 Uhr

Worunter sollten diese Kosten fallen?

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Recht x 34.943 Steuer x 2.316 Scheidung x 1.266

tradaix
beantwortet von tradaix am 15. November 2007 08:39
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Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit der Scheidung oder einer anderen Familiensache entstehen, können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Dies gilt für:

die Scheidung

einen Unterhaltsprozess

einen Rechtsstreit über Sorge-/Umgangsrecht

Kosten des Zugewinnausgleichsverfahrens

Kosten von Prozessen über die Verteilung von Hausrat oder die Zuweisung der Ehewohnung

Kosten einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung

Abgezogen werden können diejenigen Kosten, die einem selbst entstanden sind. Bei außergerichtlichen Kosten sind dies die Kosten für anwaltliche Beratung, eigene Telefon- und Briefkosten etc. Bei einem Prozess sind es diejenigen Kosten, die man laut Gerichtsentscheidung selbst zu tragen hat. Hat sich einer der Ehegatten in einer Scheidungsfolgenvereinbarung verpflichtet, die Prozesskosten zu tragen, so kann er die ganzen Kosten absetzen.

Allerdings sind die Kosten nicht in voller Höhe absetzbar, sondern der Steuerpflichtige muss einen Teil selbst bezahlen. Wie hoch dieser Teil ist ist, hängt vom zu versteuernden Einkommen, von der Steuerklasse und vom Familienstand ab.

(scheidung-online.de)

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 15. November 2007 10:20

Nicht ganz richtig: Kosten für Zugewinn sind z.B. Privatsache, grad vom FA abgelehnt....


anonym
beantwortet von Yogi1962 am 15. November 2007 08:30
2x
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Ja, als außergewöhnliche Belastung mit zumutbarer Eigenbelastung.



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