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Können Risikozuschläge bei der privaten Krankenversicherung auch wieder entfallen?

gefragt von ayo000 am 18.06.2007 um 8:15 Uhr

Für unseren Sohn hat die private Krankenversicherung nach Feststellung einer leichten Skoliose einen Riskozuschlag erhoben -rund 30 € mehr im Monat-, inzwischen hat sich die leichte Skoliose lt. Orthopäde zurück gebildet, die Krankenversicherung weigert sich aber, den Risikozuschlag zurück zu nehmen. Geht das überhaupt?


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waterlilies
beantwortet von waterlilies am 18. Juni 2007 08:22
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Der Risikozuschlag kann selbstverständlich wieder von der Kasse zurückgenommen werden. Ich würde mir eine Bescheinigung vom Orthopäden geben lassen und hartnäckig bleiben. Möglicherweise könnt ihr euch von einer anderen Krankenkasse ein Angebot machen lassen. Private Kassen wollen natürlich jedwedes Risiko abgedeckt wissen, daher kann es sein, dass sie dahingehend argumentieren, dass sich die Skoliose ja möglicherweise wieder verschlimmern könnte.

Kommentar von ccclaire75 am 10. September 2009 14:39

klar können die wieder entfallen.. guck doch mal hier nach http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html


anonym
beantwortet von susanne4321 am 18. Juni 2007 08:20
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Vereinbart eine private Krankenversicherung mit ihrem Mitglied Risikozuschläge in einer bestimmten Höhe, so sind diese nicht unabänderlich festgeschrieben. Vielmehr kann der Versicherte die Herabsetzung der Prämie verlangen, wenn die den Zuschlag begründende Erkrankung ihre risikoerhöhende Bedeutung nicht mehr hat. Dies ist richterlich entschieden, ich würde die Krankenversicherung also ganz deutlich darauf hinweisen und andernfalls einen Anwalt einschalten.


anonym
beantwortet von ursula1965 am 5. Februar 2009 11:37
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ja - können sie, müssen sie aber nicht. in den meisten fällen ist es so, dass ein arzt das ausheilen der erkrankung bestätigen muss. in der regel darf die beschwerde mindestens 5 jahre nicht mehr eingetreten sein. kulante gesellschaften nehmen den zuschlag gerne mal raus, aber manche widerrum nicht. falls nicht, erkundige dich doch, ob es nicht irgendwo eine günstigere alternative gibt, z.b. unter www.wissen-private-krankenversicherung.de

ursula


anonym
beantwortet von Sambista am 18. Juni 2007 08:24
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Die Risikozuschläge müssen entfallen, wenn das Risiko nicht mehr besteht. Ich würde den Orthopäden bitten, seine Bewertung der Situation schriftlich der Krankenkasse (Kopie an euch)mitzuteilen. Auf eine mündliche Aussage werden die sich kaum einlassen.


Im nächsten Schritt würde ich dann - wie Susanne geschrieben hat auch mit rechtlichen Schritten drohen - mit Referenz auf Urteile dieser Art.


Francis1411
beantwortet von Francis1411 am 18. Juni 2007 09:11
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Sicher kann ein Risikozuschlag wieder zürickgenommen werden, allerdings muss Du Dir selber die Frage stellen: Kann es sein, dass die Skoliose wieder kommt und damit auch eine Behandlungsbedürftigkeit, wie z.B. Krankengymnastik, Arztbesuche und ähnliches??

Wenn man das definitiv ausschließen kann, dann kann der Zuschlag auch gelöscht werden.

Grüße


anonym
beantwortet von vincent am 18. Juni 2007 09:35
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Du führst nicht aus, warum sich die PKV weigert den RZ zurückzunehmen. War das orth.Attest nicht ausreichend um den med. Schverhalt zu beurteilen? Hat die Gesellschaft zur Überprüfung, selbst eine Arztrückfrage gehalten? Das auch eine leichte Skoliose (unter 20%) nicht von heute auf morgen nicht mehr behandlungsbedürftig ist, kannst Du dir sicher vorstellen. Das wäre für die PKV ein Grund, auf Fortsetzung des RZ zu bestehen.


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