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können restaurantgutscheine irgendwann entfallen?

gefragt von lissy1989lissy1989 am 13.09.2009 um 19:07 Uhr

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peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 13. September 2009 19:09
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Wenn sie nicht befristet sind, d.h. kein Datum drauf steht dann sicher nicht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 13. September 2009 19:10

Irrtum; es gilt die allgemeine Verjährungsfrist;

Kommentar von Simple_avatar4smallpeterunddoris am 13. September 2009 20:19

das ist mir neu, aber danke


anonym
beantwortet von rotius am 13. September 2009 19:10
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meinst wohl verfallen...wenn ein datum angegeben ist ja, ansonsten nein

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 13. September 2009 19:12

Aber innerhalb eines Jahres wird doch bestimmt ein Restaurantbesuch möglich sein.

Kommentar von Simple_avatar8smalllissy1989 am 13. September 2009 19:12

ja sry


takemehome
beantwortet von takemehome am 13. September 2009 19:10
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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 13. September 2009 19:09
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Steht ein Datum auf den Gutscheinen? Ansonsten sind sie dauerhaft gültig

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 13. September 2009 19:15

Irrtum; es gilt die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB

Kommentar von SUNFRIEND4 am 13. September 2009 21:41

Ich hab schon Gutscheine eingelöst, die 3 Jahre alt waren. Wenn kein Datum drauf steht, woher will da jemand wissen, wie alt die sind?


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 13. September 2009 19:09
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"Verfallen" darf ein Gutschein nie! Dir entfallen schon...



Kadifant
beantwortet von Kadifant am 13. September 2009 19:09
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Gutscheine sind allgemein 3Jahre "haltbar" außer du hast welche(Restaurants etc.),die auf kulanz länger noch einlösen.


anonym
beantwortet von mhhfvug am 13. September 2009 19:13
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Gutscheine sind, egal welches Verfallsdatum draufsteht, immer gültig. Es sei denn, das Restaurant geht pleite. Gutscheine sind erstmal nichts anderes als Bargeld. Steht auf dem Gutschein beispielsweise, dass er für ein Buffet gültig ist, welches zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins 10,00 € gekostet hat, nun aber 12,00 € kostet, muss man meist die Differenz nachzahlen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 13. September 2009 19:16

einfach falsch; Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährung nach § 195 BGB;


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 13. September 2009 19:17
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warum wird immer nur dieser uneendliche Unsinn einer Nichtverfallbarkeit von Gutscheinen geschrieben??? Gutscheine unterliegen der normalen Verjährung nach § 195 BGB; werden sie nicht innerhalb dieser Frist (spätestens) eingelöst, ist der Anspruch weg; so einfach ist das.


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