Wenn sie nicht befristet sind, d.h. kein Datum drauf steht dann sicher nicht.
meinst wohl verfallen...wenn ein datum angegeben ist ja, ansonsten nein
Steht ein Datum auf den Gutscheinen? Ansonsten sind sie dauerhaft gültig
Guppy194 am 13. September 2009 19:15 Irrtum; es gilt die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB
Ich hab schon Gutscheine eingelöst, die 3 Jahre alt waren. Wenn kein Datum drauf steht, woher will da jemand wissen, wie alt die sind?

"Verfallen" darf ein Gutschein nie! Dir entfallen schon...

Gutscheine sind allgemein 3Jahre "haltbar" außer du hast welche(Restaurants etc.),die auf kulanz länger noch einlösen.
Gutscheine sind, egal welches Verfallsdatum draufsteht, immer gültig. Es sei denn, das Restaurant geht pleite. Gutscheine sind erstmal nichts anderes als Bargeld. Steht auf dem Gutschein beispielsweise, dass er für ein Buffet gültig ist, welches zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins 10,00 € gekostet hat, nun aber 12,00 € kostet, muss man meist die Differenz nachzahlen.
Guppy194 am 13. September 2009 19:16 einfach falsch; Gutscheine unterliegen der gesetzlichen Verjährung nach § 195 BGB;

warum wird immer nur dieser uneendliche Unsinn einer Nichtverfallbarkeit von Gutscheinen geschrieben??? Gutscheine unterliegen der normalen Verjährung nach § 195 BGB; werden sie nicht innerhalb dieser Frist (spätestens) eingelöst, ist der Anspruch weg; so einfach ist das.
Irrtum; es gilt die allgemeine Verjährungsfrist;
das ist mir neu, aber danke