Wir haben einen relativ großen Garten (12.000 Quadratmeter) und betreiben dort für den Eigenbedarf Obst- und Gemüseanbau. Die Berufsgenossenschaft ist der Meinung, dass wir verpflichtet sind ihr beizutreten und Beiträge zu zahlen, obwohl wir kein Gartenbau-Gewerbe betreiben. Ist das richtig? Können wir uns dagegen wehren?
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Gebt eine schriftliche Erklärung ab, dass das Grundstück nur für Eigenbedarf genutzt wird und keine Erträge verkauft werden. Dann sollte das Thema erledigt sein.
Ich hatte ein ähnliches Problem mit der See-BG, nachdem ich mir ein größeres Boot gekauft hatte. Ich sollte in die BG eintreten, weil ich ja gewerblich Gäste fahren könnte. Nach meiner schriftlichen Erklärung habe ich nichts mehr von denen gehört.

Wenn das nur für den Eigenbedarf ist, ist es nicht erforderlich.
Wenn man kein Gewerbe ausübt, muß man auch keiner BG irgendwelche Zahlungen leisten.
Zwar könnte Ihr Garten tatsächlich in den Aufgabenbereich der BG fallen, allerdings haben Sie so wie ich ihre Anfrage lese keine Mitarbeiter, also keine Beschäftigten.
Daher sind Sie nicht zur Mitgliedschaft und Zahlung verpflichtet (was sich aber ändert, sowie Sie Mitarbeiter beschäftigen).
Das würde ich der BG schriftlich (Einschreiben/Rückschein)mitteilen und die Zahlung verweigern. Auch sollten Sie sie auffordern, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Ihnen gegenüber zu erklären, dass ein Beitrag nicht weiter gefordert wird. Vorsorglich sollten Sie HILFSWEISE auch gleichzeitig einen Antrag auf Befreiung stellen.
Das ist nicht erforderlich wenn man mit dem Garten kein Gewerbe betreibt. Jaaa auch die BG´S suchen neue Einnahmequellen, das erinnert einem schon an die Methoden der GEZ.
Kann ich Dir nur zustimmen. Bei uns war´s die BG Bau. Nur, weil unser Anbau ca. 80 qm beträgt, gehen die davon aus, dass dort sofort nach Baugenehmigung Leute mitarbeiten und haben mal so pauschal für 3 Monate jeweils 100 Std. für imaginäre Helfer versichert. Ich sollte plötzlich über 400 EURO zahlen, dafür, daß noch niemand überhaupt nur einen Stein angefasst hat. Hab sofort Widerspruch eingelegt und mitgeteilt, daß noch nicht mal mit dem Bau begonnen wurde. Der Gebührenbescheid wurde sodann aufgehoben.
Ja da kannst mal sehen - heute veruchen die mit allem geld zu machen.
Sie müssen der BG beitreten,ob gewerbliche oder private Nutzung.Ich wurde nicht gefragt,das Landeatsamt hat das scheinbar der BG gemeldet Ich hatte keine chance da rauszukommen.

Hallo.
Ich möchte die Frage aus dem Stehgreif nicht beantworten, da hier zu viele Faktoren nicht bekannt sind. Für die Beantwortung wäre es z.B. sinnvoll zu wissen, welcher Anteil der 12.000qm tatsächlich mit Gartenbau bewirtschaftet werden.
Eine private Gartenbau-Bewirtschaftung von z.B. 10.000 bis 12.000qm für den Eigengebrauch klingt nicht wirklich glaubhaft (wenn ich ehrlich bin). Handelt es sich tatsächlich nur um 1000qm, sieht das schon anders aus...
Wie wird denn der Rest (nicht durch Gartenbau genutzte Fläche) genutzt?
Wird denn ein anderes (evtl. sogar mit dem Gartenbau verwandtes) Gewerbe betrieben wie z.B. Landwirtschaft, gewerbl. Waldbesitz oder besteht eine Verkaufsmöglichkeit am Garten (Stand) oder am Haus?
Wer bearbeitet die Fläche und mit welchen Geräten wird die Fläche bearbeitet. Auch daran kann ein Hobby oder eine gewerbliche Nutzung erkennbar werden...
Es gibt also eine ganze Menge Indikatioren, die zu einer BG-Pflicht führen können.
Schöne Grüße
justii
Du hast Recht!LG