Wir haben neulich ein wenig diskutiert und kamen auf das Thema, ob die Polizei mittels des Versicherungskennzeichens rauskriegen können, wem ein Motorroller gehört? Das ist ja kein polizeilich gemeldetes Kennzeichen sondern eins, was man direkt von der Versicherung bekommt - oder nicht? Weiß jemand von euch (eventuell sogar Polizist?), ob ihr bzw Polizisten den Halter eines Rollers über Funk mittels dem Kennzeichen rauskriegen können?
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Selbstverständlich geht das. Das ist auch - unter anderem natürlich - der Sinn des Versicherungskennzeichens. Es wird zentral abgefragt und geht recht schnell. (Gut, genau genommen wird nicht der Eigentümer festgestellt, sondern der Versicherungsnehmer.)

Dazu sind doch die Kennzeichen da, um den Fahrzeughalter zu ermitteln!

Ich gehe mal fest davon aus. Wäre schon echt erbärmlich wenn dem nicht so wäre.
Reussi am 15. August 2007 00:13 Ich glaub ich seh doppelt ... Oo
Aber sie sind doch nicht polizeilich gemeldet? Und sie können doch nicht bei allen Versicherungen anfragen oder?
Reussi am 15. August 2007 00:15 Ich denke, dass die nicht bei den Versicherungen nachfragen müssen sondern einfach in ein Zentralregister gucken in das die Versicherungen die Daten eingeben...
Indy72 am 15. August 2007 00:17 Ein amtliches Kennzeichen verrät, ob der Fahrer Haftpflichtversichert ist. Ohne Versicherungsschutz darf man ja gar nicht auf einer öffentlichen Straße fahren. Glaubst Du, es sit für die Polizei ein Problem, festzustellen, ob und bei welcher Versicherung man Kunde ist? Es ist gar keins!

Mein Bruder hat mal vor Jahren - versehentlich . sein Mofa falsch geparkt.Am Fahrradsänder /Fahrradhalter Zwei Tage später oder so bekam er ein Stafmandat Mit freundichen Grüßen des Bürgermeisters

Hier kannst Du schon mal suchen: http://www.gdv-dl.de/mofa.html
Mit normalem (großem) Kennzeichen können die Polizisten über ein Funk-Datenterminal sofort den Halter feststellen. M.W. geht das mit den (kleinen) Versicherungskennzeichen nur über die jew. Zentrale ( Zentralruf der Kfz.-Versicherer). Drum kann es passieren, daß im Zweifelsfall ein Moped mit Vers.-Kennzeichen erst mal beschlagnahmt wird.