Eventuell sogar Vorstrafen? Urteile?
BITTE nur sachliche und fundierte Antworten und nicht "ich glaube" oder "ich denke"
Grüße Dani

Ja, können sie. Durch einen Abgleich des Kfz-Kennzeichens mit dem zentralen Zulassungsregister.
Über das Kfz-Zeichen den Halter.....und über diesen Namen den Rest, den sie wissen müssen/wollen.
Sogar, was du letztens bei Aldi gekauft hast.
Über das Kfz-Kennzeichen läßt sich der Halter des Fahrzeugs ermitteln, somit Name, Anschrift, über die Personalien lassen sich dann weitere Sachen ermitteln.
ich glaube/denke das ich es nich weiß
dann hättest Du doch nicht antworten brauchen tun.
die können alles über den rausfinden.
DH

solange der fahrzeughalter auch im fahrzeug sitzt wissen die alles über dich
natürlich können Sie das! Aber ich meine direkt vor Ort innerhalb von Sekunden ?!
pfefferminzwind am 13. Juli 2009 17:25 Ja, per Telefon/Funk mit der Leitstelle.

Ja sicher doch. Aber die Polizei interessiert sich punktetechnisch nicht für den Halter, sondern für den Fahrer und will deshalb auch die Fleppen bzw. den Ausweis sehen.
ja sicher aber in den meisten fällen wird wohl der fahrer auch der halter sein... ;)
sonnenlady am 13. Juli 2009 17:29 Das stimmt allerdings auch wieder.
unzulässiger Umkehrschluß !
wozu gibst "punkte in flensburg"??? aber die werden bald komplett gelöscht um mehr lagerplatz zu haben also hast du bald keene punkte mehr xD
wie meinen? ich hab ja noch keine! aber ich bemüh mich ja! lach
Über den Führerschien können sie die Identität feststellen und bei entsprechenden Verdachtsmomenten eine Überprüfung einleiten. Primär gibt es keinen Magnetstreifen oder so, auf dem die Daten stehen.
Klar: vom KFZ-Zeichen über Personalien etc.. Egal ob Mieter oder Eigentümer....

So ad hoc per Knopfdruck kann die Polizei nicht die Punkte des Kfz Halters ermitteln. Warum denn auch, ist für die Polizei uninteressant. Ein FE Entzug aufgrund zu vieler Punkte interessiert die Verwaltungsbörde (Führerscheinstelle). Sie können aber die Vorstrafen und einiges anderes über den Halter in Erfahrung bringen.
Ja, das ist möglich.
Aber nicht von Interesse. Die Anzahl der Punkte ist für die Führerscheinstelen oder die Ordnungsämter von Interesse. Dort wird entschieden, ob eine Person sittlich und/oder moralisch genug gefestigt zu sein scheint, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen - oder eben nicht und man die Fahrerlaubnis beschränkt oder einzieht, die Anzahl der Punkte spielt hierbei eine wichtige Rolle.
Die Polizei als Vollzugsdienst interessiert die Punkteanzahl überhaupt nicht, man entscheidet bei der Polizei solche Sachen nicht, sondern bei den Polizeibehörden, das ist was ganz anderes.
Also kann ich selbst wenn mal der schein weg ist fahren da die das je eh nicht sofort ermitteln können... irgendwie muss man ja auf arbeit komm gell :P
Richtig.