Bei der Gründung eines Fördervereins wurde der Vorstand gewählt. Es wurden Personen gewählt, die noch nicht Mitglieder waren, von Personen, die auch noch nicht Mitglieder waren - ist die Wahl g+ltig?

Wichtig für die Gründungsversammlung ist: es müssen sieben Personen anwesend sein, die den Verein gründen wollen. Sie müssen dazu eine Gründungsversammlung abhalten und dem Verein eine Satzung geben. Dazu wird ein Versammlungsleiter gewählt und ein Protokoll ist über die Gründungsverammlung zu erstellen. Der Vorstand wird ebenfalls während der Gründungsversammlung aus den anwesenden Gründungsmitgliedern gewählt. Vorher kann ja noch niemand Mitglied gewesen sein, da es den Verein bisher nicht gab. Die Satzung muss von sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.

solange ein Verein nicht eingetragen ist, liegt es im Ermessen der Vereinmitglieder oder die Personen die einen Verein gründen wollen, die Regeln für eine Wahl festzulegen.
Die Wahl ist natürlich gültig.

Ich verstehe die Frage nicht ganz, wenn doch der Verein erst gegründet wird, kann er doch noch keine Mitglieder haben. Es gibt eine Gründungssitzung, wo Menschen die gleiche Interessen haben und etwas voranbringen wollen sich zusammen tun und denn ihren Vorstand (Sprecher/ínnen) wählen. Oder habe ich etwas falsch verstanden? LG Lotusblume