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Können Persoenen, die bei der Gründung eines Fördervereins anwesend, jedoch noch keine Mitglieder sind, wählen

gefragt von longjumeau1969 am 31.07.2007 um 20:14 Uhr

Bei der Gründung eines Fördervereins wurde der Vorstand gewählt. Es wurden Personen gewählt, die noch nicht Mitglieder waren, von Personen, die auch noch nicht Mitglieder waren - ist die Wahl g+ltig?


Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 31. Juli 2007 20:21
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Wichtig für die Gründungsversammlung ist: es müssen sieben Personen anwesend sein, die den Verein gründen wollen. Sie müssen dazu eine Gründungsversammlung abhalten und dem Verein eine Satzung geben. Dazu wird ein Versammlungsleiter gewählt und ein Protokoll ist über die Gründungsverammlung zu erstellen. Der Vorstand wird ebenfalls während der Gründungsversammlung aus den anwesenden Gründungsmitgliedern gewählt. Vorher kann ja noch niemand Mitglied gewesen sein, da es den Verein bisher nicht gab. Die Satzung muss von sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.


collo
beantwortet von collo am 31. Juli 2007 20:17
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solange ein Verein nicht eingetragen ist, liegt es im Ermessen der Vereinmitglieder oder die Personen die einen Verein gründen wollen, die Regeln für eine Wahl festzulegen.

Die Wahl ist natürlich gültig.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 31. Juli 2007 20:23
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Ich verstehe die Frage nicht ganz, wenn doch der Verein erst gegründet wird, kann er doch noch keine Mitglieder haben. Es gibt eine Gründungssitzung, wo Menschen die gleiche Interessen haben und etwas voranbringen wollen sich zusammen tun und denn ihren Vorstand (Sprecher/ínnen) wählen. Oder habe ich etwas falsch verstanden? LG Lotusblume


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