Ich möchte bemerken, dass die "Gemälde" vor Einzug in das Haus, das sich in guter Wohngegend befindet, noch nicht vorhanden waren.
§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. http://dejure.org/gesetze/BGB/903.html
Ich muss doch den § 903 BGB nicht näher erläutern? Und füge den Link kommentarlos ein.

Ich glaube nicht. Der Hausbesitzer könnte ja auch selbst Graffitis an die Wand malen, ohne dass er eine Erlaubnis von seinen Mitern dafür braucht.

Könnte sich der Hausbesitzer nicht auch der Gefahr einer Klage des "Künstlers" aussetzen, wenn er dessen "schöpferischem Werk" einfach so mit Hochdruckreiniger und irgendeiner Chemikalie zu Leibe rückte?
Wir haben schliesslich so etwas wie Urheberrechte!
Könnte nicht auch einer der Mieter der Künstler sein, dem die nackte Mauer nicht mehr gefiel?
Könnte der nicht nach dem Entfernen die Miete kürzen und die Wiederherstellung seines Werkes verlangen?
Es dürfte ausgesprochen unwahrscheinlich sein, dass der Mieter wegen dieses "Mietmangels" Mietminderungsansprüche hätte. Ich kenne keine, und ich kenne aber selbst sehr viele und halte mich selbst seit Jahren insoweit auf dem Laufenden. Aber das tun auch die Mietervereine - vielleicht wissen die ja mehr. Eine Frage dorthin kann nicht schaden. Urheberrechtliche Ansprüche dürfte der "Maler" aber verwirkt haben, wenn der Eigentümer vorher nicht zugestimmt hat! Das ist jedenfalls eindeutig! Natürlich darf der Hauseigentümer auch selbst Graffitis auf seine Wände malen, könnte dann aber mit der Stadt Probleme bekommen - vielleicht, weil das Ganze nicht ins Stadtbild passt und er sich dem zu fügen hat. Wenn ich daran denke, dass in der Vergangenheit Mieter mit eben dieser Begründung keine Sat-Schüsseln an die Hauswand montieren durften und auch jetzt nicht so ohne Weiteres dürfen, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer mit seiner Hauswand künstlerisch machen darf, was er will. Jeder andere sieht diese Hauswand ja auch...