Karisha am 18.10.2009 um 14:27 Uhr
Können Kosten zur Erzielung von Finanzgewinnen auch als Werbungskosten angesetzt werden oder ist das nur bei Kosten möglich, die dazu beitragen, dass ich meinen Beruf ausführen kann?

Werbungskosten sind Kosten, welche für deine alltägliche Arbeit aufgewendet werden, bzw zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes dienen. Betriebskosten sind Kosten, welche du zur Erhaltung deines Betiebsablaufes aufwendest.
M.M. ja, denn sonst würdest Du ja keine zu versteuernden Gewinne erzielen.
nein, du kannst nur Verluste steuerlich geltend machen
Das ist völlig sinnfrei! Expertenthema!!! Wenn man keine Ahnung hat, ... einfach mal Klappe halten!

Ich bin kein Steurberater - aber ich glaube auch so, dass deine Frage nur dann konkret beantwortet werden kann, wenn du genauer angiebst, um was für Kosten es sich handelt. Vorstellen kann man sich da ja vieles - von den Kosten für die Internetnutzung (weil du meinst online an der Börse zocken zu müssen) über Kontoführungsgebühren bis hin zum Ausgabeaufschlag(Agio) o.ä. Unsere Steuergesetze sind hier leider so kompliziert, dass eine Pauschalantwort auf deine Frage nicht möglich sein wird.
Alle finanziellen Aufwendungen die der Erzielung von Gewinnen im Sinne des Einkommensteuergesetzes dienen sind als Aufwand ansetzbar. Dies gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende. Also alle Kosten die im Bestreben anfallen einen steuerbaren Gewinn zu erzielen und die nachweisbar zu diesem Zwecke erforderlich sind, müssen vom Finanzamt lt. Einkommensteuergesetz anerkannt werden.
Werbungskosten heißt das bei allen Überschuß-Einkunftsarten!!!!