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Können Kosten zur Erzielung von Finanzgewinnen auch als Werbungskosten angesetzt werden?

gefragt von KarishaKarisha am 18.10.2009 um 14:27 Uhr

Können Kosten zur Erzielung von Finanzgewinnen auch als Werbungskosten angesetzt werden oder ist das nur bei Kosten möglich, die dazu beitragen, dass ich meinen Beruf ausführen kann?


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Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 18. Oktober 2009 14:30
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Hilfreichste Antwort

Werbungskosten sind Kosten, welche für deine alltägliche Arbeit aufgewendet werden, bzw zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes dienen. Betriebskosten sind Kosten, welche du zur Erhaltung deines Betiebsablaufes aufwendest.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 19. Oktober 2009 19:24

Werbungskosten heißt das bei allen Überschuß-Einkunftsarten!!!!


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anonym
beantwortet von Berny2 am 18. Oktober 2009 14:28
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M.M. ja, denn sonst würdest Du ja keine zu versteuernden Gewinne erzielen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 18. Oktober 2009 14:36
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nein, du kannst nur Verluste steuerlich geltend machen

Kommentar von MagicTomCat am 19. Oktober 2009 18:32

Das ist völlig sinnfrei! Expertenthema!!! Wenn man keine Ahnung hat, ... einfach mal Klappe halten!


Renegade71
beantwortet von Renegade71 am 18. Oktober 2009 14:45
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Ich bin kein Steurberater - aber ich glaube auch so, dass deine Frage nur dann konkret beantwortet werden kann, wenn du genauer angiebst, um was für Kosten es sich handelt. Vorstellen kann man sich da ja vieles - von den Kosten für die Internetnutzung (weil du meinst online an der Börse zocken zu müssen) über Kontoführungsgebühren bis hin zum Ausgabeaufschlag(Agio) o.ä. Unsere Steuergesetze sind hier leider so kompliziert, dass eine Pauschalantwort auf deine Frage nicht möglich sein wird.


anonym
beantwortet von MagicTomCat am 19. Oktober 2009 18:29
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Alle finanziellen Aufwendungen die der Erzielung von Gewinnen im Sinne des Einkommensteuergesetzes dienen sind als Aufwand ansetzbar. Dies gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende. Also alle Kosten die im Bestreben anfallen einen steuerbaren Gewinn zu erzielen und die nachweisbar zu diesem Zwecke erforderlich sind, müssen vom Finanzamt lt. Einkommensteuergesetz anerkannt werden.


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