Kann unser Sohn bei der Kfz-Versicherung unsere Schadensfreiheitsrabatte übernehmen? Und falls ja, gibt es irgendwelche besonderen Auflagen? Danke für Antworten
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Ich glaube das kommt auf das Alter eures Sohnes an.
Grundsätzlich können Eltern Schadensfreiheitsrabatte auf ihre Kinder übertragen. Dafür ist es aber notwendig, dass euer Sohn das betreffende Auto selbst regelmäßig genutzt hat und sich die Schadensfreiheitsrabatte auch selber hätte erfahren können. Was z.B. nicht geht, ist dass er von euch 8 schadensfreie Jahre übernimmt wenn er erst seit 2 Jahren den Führerschein hat.
Ich weis dass dies nur funktioniert, wenn die besagte Person, von der die Schadensfreiheitsrabatte stammen, den Führerschein abgibt. Was insofern ja auch logisch wäre!
finchen012 am 7. Oktober 2008 12:16 Nein das stimmt nicht!! Ich selber habe kein Auto mehr weil zu Teuer , habe dann meinen Sohn meinen Schadensfreiheitsrabatt gegeben das geht
Aber du, als Herr Kaiser müsstest es doch wissen ;-)))
Hier im Abschnitt "Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes" http://www.autoversicherung-vergleichen-online.de/schadenfreiheitsrabatt/ gibt es noch weitere Informationen zur Rabattübertragung