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Können Jugendliche für das Beschmieren von Wahlplakaten belangt werden? Oder Kavaliersdelikt?

gefragt von Kinski am 10.09.2009 um 21:23 Uhr

Der Sohn meiner Schwester ist fünfzehn und war mit ein paar anderen gerade dabei, ein paar Kommentare auf Wahlplakaten zum Besten zu geben, als dummerweise die Polizei vorbei fuhr. Das heißt, sie fuhr nicht vorbei, sondern hielt an, nahm Personalien auf usw. Meine Schwester ist natürlich besorgt, was jetzt auf die Jungs und natürlich auf meinen Neffen zukommt. Ist er dafür irgendwie zu belangen oder ist das Beschmieren von Plakaten ein Kavaliersdelikt- und was könnte sie in der Situation jetzt tun? Sie denkt daran, bei der Polizei vorzusprechen. Was meint ihr?

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Gesetz x 2.110 Polizei x 1.998 Jugendliche x 857 Bundestagswahl x 136 Straftat x 134 Wahlplakate x 8 vorsprechen x 4 Kavaliersdelikt x 2 beschmieren x 1

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anonym
beantwortet von Draja am 10. September 2009 21:24
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Hilfreichste Antwort

Wird wohl als Art "Sachbeschädigung" gewertet werden... Denke nicht, das die es als "Kavaliersdelikt" durchgehen lassen...


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Oubyi
beantwortet von Oubyi am 10. September 2009 21:28
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Ich denke doch, dass die Partei Klage gegen die Jungen erhebe muss, damit sie bestraft werden. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sich das traut. Falls doch, wird das ein Freudenfest für die Lokalpresse.


KaMai
beantwortet von KaMai am 10. September 2009 21:26
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Wenn es als Sachbeschädigung gilt, muss die Mutter den Schaden zahlen. Kann auch sein, das der Sohn Sozialstunden leisten muss. Er wird jetzt nicht vorbestraft deswegen


abibremer
beantwortet von abibremer am 21. September 2009 16:02
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am besten begeben sich mutter und sohn zusammen zur nächsten polizeiwache und berichten höchst zerknirscht über die dummheiten die der sohn mit den wahlplakaten veranstaltet hat. gleichzeitig,bzw.besser vorher:kontakt mit den verantwortlichen der geschädigten partei aufnehmen, und freiwillige hilfeleistung beim abmontieren(nach der wahl) anbieten, wenn von einer strafanzeige abgesehen wird.


anonym
beantwortet von calleigh am 11. September 2009 08:48
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Eigentlich ist es ein Delikt und wird mit einer Jugendstrafe rechnen


Somnia
beantwortet von Somnia am 10. September 2009 21:26
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für so ne dummheit muss man natürlich bestraft werden.

...man lässt sich bei sowas doch nicht erwischen!!! tztzt (motto: hey, die bullen kommen! lass mal kurz benehmen...)


Tramontana
beantwortet von Tramontana am 10. September 2009 21:24
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Von wem war das Plakat?


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