Können Inhaftierte den Besuchsempfang verweigern?
Können Inhaftierte den Empfang von Besuch verweigern?
Und wenn ja, auch den von ihren Verwandten (Eltern bei einem Jugendstraftäter zum Beispiel)
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Hilfreichste Antwort von Schenniiche001 14.02.2012
Ja der Inhaftierte kann den besuch verweigern auch von den Verwandten. Der Inhaftierte darf aber auch wärend der Besucherzeit den Besucherraum verlassen wenn er keine Lust ect. auf ein Gesprächt hat
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ja. ist ein Menschenrecht - so wie du als freier Mensch auch das Recht hast jemanden nicht zur Tür hereinzulassen oder zu verbieten zu Dir zu kommen
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neee, die Gefangenen werden gezwungen, jeden beliebigen Besuch auszuhalten, von der ersten bis zur letzten Minute^^
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Antwort von lina21lina21 06.02.2012
Ja können die egal wer die werden gefragt ob die den jenigen sehen möchten oder nicht..wenn nicht dann kann man noch mal später versuchen
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normaler weise läd der Inhaftierte ein wen er sehen möchte