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Können in eine Auto-Leasingvertrag auch zwei Personen eingetragen werden?

gefragt von globalfrager am 28.08.2008 um 13:04 Uhr

Beider als "Hauptmieter" mit gleichen Rechten und Pflichten?


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. August 2008 13:42
1x
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Ich meine nein. Ein Leasingvertrag für Kfz wird entweder auf eine Firma oder eine Person abgeschlossen.

Wozu soll denn diese Konstellation auch gut sein?


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 28. August 2008 13:46
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Nein. Einer wäre LN 1 und der einer wäre LN 2 (also Bürge). Wenn beide LN das Fahrzeug fahren wollen, sollte/muss eine Zusatzvereinbarung (Vordruck) ausgefüllt werden.


abibremer
beantwortet von abibremer am 28. August 2008 13:49
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Das hängt vom "leasinggeber" ab. Rein rechtlich sind zwei natürliche personen (menschen), die das gleiche ziel gemeinsam anstreben ein Gesellschaft bürgerlichen Recht, die oft auf"Vertrauensbasis" geschlossen wird un die häufig bei Unstimmigkeiten zu finanziellen Desastern führen kann- aber nicht zwangsläufig muß. Die Vertagsgestaltung beim Leasing wird der Leasinggeber voraussichtlich als gesamtschuldnerisch vorsehen. Das bedeutet, dass im Streitfal sich der leasinggeber seinen Schuldner "aussuchen" kann: Wo Geld oder Sachwerte zu holen sind, kann er dann frei wählen, wo er es einziehen läßt. erschöpfender kann ich diese Frage leider nicht beantworten


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