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Können Handwerker, wenn sie zu zweit in die Wohnung kommen...........

gefragt von losthope7 am 19.10.2009 um 21:11 Uhr

........ einen Stundenlohn für Be4ide ansetzen, wenn die Arbeit nur von Einem erledigt wird?

Eine Fa. erhielt den Auftrag, eine Dreizimmerwohnung zu streichen (Tapeten, Türen und Rahmen, Heizkörper). Erschienen sind zwei Maler, allerdings hat nur Einer der Beiden gearbeitet. Der Zweite war immer wieder mal verschwunden oder hat geraucht, getrunken, aber kaum mal einen Pinsel in der Hand gehalten. Veranschlagt waren für diese Arbeiten maximal drei Tage - die doppelte Zeit hat es gedauert.

Abgerechnet wurden beide Maler mit vollem Stundensatz für die Gesamtzeit. Muss ich so eine Rechnung akzeptieren? Welche Möglichkeiten einer Reklamation hätte ich, abgesehen von einem Einspruch gegen die Rechnung? Zeugen sind ausreichend vorhanden.


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RickyEU
beantwortet von RickyEU am 19. Oktober 2009 21:14
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Der Rechnung wiedersprechen mit dem Hinweis, daß du einer Gerichtlichen auseinandersetzung gelassen entgegensiehst. Oder zusätzlich beschwerde bei der Handwerkskammer.


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regideur
beantwortet von regideur am 19. Oktober 2009 21:13
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Wie hat den der Kostenvoranschlag und wie die Rechnung ausgesehen? Wieviel % ist denn da der Preisunterschied?

Kommentar von losthope7 am 19. Oktober 2009 21:25

vereinbart waren drei Tage á 8 Std. = 24 Std. zu 32,--/Std. Abgerechnet wurden 45 Stunden

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 19. Oktober 2009 21:31

Ein guter Grund der Rechnung zu widersprechen!

Fast den doppelten Preis zu verlangen ist einfach unverschämt!

Verweise auf den Kostenvoranschlag!

Ich würde bei diesem Kostenvoranschlag maximal 800 Euro bezahlen!


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. Oktober 2009 21:13
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hast du einen Stundenraportzettel unterschrieben? Wenn ja hast du die Stunden ja anerkannt. Wenn nicht, hast du gute Chancen

Kommentar von losthope7 am 19. Oktober 2009 21:26

nein, Stundenzettel wurden nicht unterschrieben


anonym
beantwortet von jones66 am 20. Oktober 2009 13:56
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also das ganze ist so wenn die handwerksfirma zwei handwerker schickt müssen normalerweise beide bezahlt werden außer wie in deinem fall beschrieben einer macht nix dann kannst du zu dem chef der firma sagen das du nichts für ihn zahlst weil er nix gearbeitet hat das geht


kamu78
beantwortet von kamu78 am 19. Oktober 2009 21:12
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du musst denken 2 maler doppelt so schnell, also kommt das gleiche raus

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 19. Oktober 2009 21:14

Du meinst in diesem Fall doppelt so langsam ;-)

Kommentar von 5cf8977b4119347544b91141e38ebeddsmallkamu78 am 19. Oktober 2009 21:15

das stimmt schon, bei zwei wird mehr geschwatzt

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. Oktober 2009 21:14

wenn der eine nicht arbeitet geht es nicht doppelt so schnell


anonym
beantwortet von dimisey am 22. Oktober 2009 07:51
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Wenn die beiden Maler statt der veranschlagten 3Tage, die doppelte Zeit brauchten, also 6Tage für eine 3-Zimmerwohnung, dann ist es nicht in Ordnung! Hast du das Angebot über die 3Tage schriftlich? Ich würde mich mit dem Chef der Firma schnellstens in Verbindung setzen, diese Rechnung auf jeden Fall so nicht akzeptieren und mich auf einen akzeptablen Preis einigen! 6Tage für eine 3Zimmerwohnung, gehe mal davon aus es sind 80qm, ist viel zu lange! Normalerweise müssten die Arbeiten, wenn auch Tapezierarbeiten noch dabei sind, bei 2Malern innerhalb 2-3Tagen erledigt sein, vorausgesetzt es sind nicht zwingend etliche Vorarbeiten nötig!


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