Das habe ich jetzt schon mehrfach in der Innenstadt gesehen: Fahrradkuriere oder andere Fahrradfahrer, die anstelle ihrer normalen Lampe mit einer kleinen Halogenlampe fahren, die sie sich um den Kopf gebunden haben! Ich konnte es zuerst gar nicht glauben...Wer hat Erfahrungen mit solchen Lampen und kann mir sagen, ob man mit ihnen genauso sicher Fahrrad fahren kann?

Lt. Auskunft eines Verkehrspolizisten ist das eigentlich nicht erlaubt. Da das Licht in einer anderen Höhe als an einem Fahrrad üblich leuctet, kann das Fahrzeug nicht als Fahrrad identifiziert werden. Und man hat ja mit der Kopflampe auch kein Rücklicht am Fahrrad - dieses Rücklicht ist ja auch vorgeschrieben.
Als Zusatz zur normelan Fahrradbeleuchtung halte ich eine solche zwar recht nützlich - aber da das Fahrzeug nicht als Fahrrad zu identifizieren ist..... siehe oben.

Kopflampen sind definitiv alleine nicht ausreichnend. Damit verstößt man gegen die StVO. Zusätzlich zur normalen Beleuchtung kann man aber eine Kopflampe ohne Probleme tragen.

Diese Lampen können nur dem "besser gesehen werden" dienen, eine Beleuchtung des Fahrweges ist damit nicht möglich, weil sie zu weit oben angebracht sind.
Laut Polizei ist das alleine ohne feste Beleuchtung direkt am Fahrrad verboten. Aber diese Lampen werden oft zum besser sehen verwendt, weil man wenn man den Kopf dreht auch dahin leuchtet, wo man hinsieht, was ja bei einer festen Beleuchtung nicht der Fall ist. Ein Freund nimmt diese Stirnlampen gerne bei Bergtouren, wenn er in die Dunkelheit kommt, da man dann die Hände frei hat und sieht wo man hingeht.

Schlecht sind diese Lampen nicht! Aber nur zusätzlich, nicht an Stelle von! Diese Lampen alleine wären glaube ich auch nicht ausreichend!

Das entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung! Eine normale Fahrradbeleuchtung ist ein Muß!
In Deutschland muss ein Fahrrad im öffentlichen Verkehr den Anforderungen des StVO etsprechen. Ob man da noch eine Lampe auf dem Kopf hat oder nicht oder sonst wo - hat damit nichts zu tun!