Geht das oder gibt es dann automatisch zwei Erklärungen?
eine gemeinsame steuererklärung ist nur im trennungsjahr möglich.
habt ihr euch angenommen heute getrennt, könnt ihr für 2007 noch gemeinsam veranlagen.
ab 2008 werden ihr getrennt veranlagt.
ihr müsst sogar eure lohnsteuerkarten ab 2008 auf steuerklasse I ändern lassen.

bis in dem Jahr wo die Scheidung ausgesprochen wird, kann weiterhin eine Zusammenveranlagung gemacht werden, soweit mir bekannt. In der Phase des dauernd Getrenntlebens kann man muss man aber nicht. Geht nicht automatisch muss man beim Finanzamt anmelden. LG Lotusblume
Grundsätzlich nein. Allerdings genügt es wenn man einen Tag im Jahr zusammengelebt hat. Da kann z.B. ein sog. Versöhnungsversuch helfen, bei dem man kurz wieder zusammen lebt.