Mein Vater meinte, dass im Todesfall der Elternb nicght unbedingt automatisch der Ehepartner und die Kinder das Erbe bekämen, sondern unter Umständen auch die Freundinnen der Söhne. Deshalb wollte er sich jetzt um einen Notar zur Verfassung seines bombensicheren Testaments kümmern. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass die Freundinnen der Söhne erben können. Wer kennt sich damit aus?

nur wenn sie im testament stehen, ist kein testment vorhanden, tritt die gesetzliche erbfolge in kraft sprich 50% ehefrau, die anderen 50% die Kinder zu gleichen teilen

Freundinnen der Söhne bzw. Freunde der Töchter gehören rechtlich nicht zur Familie bzw. Verwandtschaft. Ein Erbanspruch ergibt sich daher nicht. Es sei denn, eine bestimmte Person wurde testamentarisch ausdrücklich bedacht.
Da müsste er schon eine Testament verfassen, wo die Freundinnen aufgeführt sind. Ansonsten Erben nur die Verwandten.

Wenn es testamentarisch so festgelegt ist, kriegen auch die Freundinnen den ihnen zugesprochenen Teil, aber Söhne und Töchter kriegen doch so oder so ihr Pflichtteil!

wem du dein Vermögen vererben willst ist doch frei dir überlassen. Kannst es auch mir geben.

Nur wenn sie im Testament stehen können die Freundinnen erben.

Wenn das so geregelt ist in einem Testament kann er beerben wen er will