In den Satzungen von Elterninitiativen ist meist verankert, dass Eltern für die Kindergarenzeit ihrer Kinder Mitglied im Verein werden müssen. Ist dies nur für Elterninitiativen möglich oder können auch andere Träger dies in ihrer Satzung verankern. Bin mal gespannt, ob da einer von euch was dazu weiß
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Dasist eine eigene existenzbedingung... Aus irgendwelchen Gründen sichern die sich da ab.... Hat etwas mit Rechnungsbeisitzenden, Vorständen usw. zu tun.... Meine Frau hatte mal so einen Vorstand bestzt, daher habe ich die Info...

Wahrscheinlich läuft die Elterninitiative in ihrer Rechtsform als Verein. Der Verein braucht eine Mindestmitgliederzahl, deshalb der Beitrittszwang. Sonst könnte er nicht lange existieren. http://de.wikipedia.org/wiki/Verein Das Vereinsrecht wird in Deutschland nach dem BGB geregelt.
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 12. April 2008 01:59 Ist so etwas von gut getroffen... geht doch :oo)))
Es kommt darauf an, ob es sich um freie oder öffentliche Träger handelt. Es ist durchaus möglich, dass bei privaten Einrichtungen in der Satzung steht, dass man Mitglied sein muss. Bei öffentlichen Trägern gilt das nicht.