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Können freie Träger ihre Kindergarteneltern zur Mitgliedschaft verpflichten?

gefragt von panuna am 12.04.2008 um 1:52 Uhr

In den Satzungen von Elterninitiativen ist meist verankert, dass Eltern für die Kindergarenzeit ihrer Kinder Mitglied im Verein werden müssen. Ist dies nur für Elterninitiativen möglich oder können auch andere Träger dies in ihrer Satzung verankern. Bin mal gespannt, ob da einer von euch was dazu weiß


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Reply


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 12. April 2008 01:54
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Dasist eine eigene existenzbedingung... Aus irgendwelchen Gründen sichern die sich da ab.... Hat etwas mit Rechnungsbeisitzenden, Vorständen usw. zu tun.... Meine Frau hatte mal so einen Vorstand bestzt, daher habe ich die Info...


Luise
beantwortet von Luise am 12. April 2008 01:57
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Wahrscheinlich läuft die Elterninitiative in ihrer Rechtsform als Verein. Der Verein braucht eine Mindestmitgliederzahl, deshalb der Beitrittszwang. Sonst könnte er nicht lange existieren. http://de.wikipedia.org/wiki/Verein Das Vereinsrecht wird in Deutschland nach dem BGB geregelt.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 12. April 2008 01:59

Ist so etwas von gut getroffen... geht doch :oo)))


kiralee
beantwortet von kiralee am 12. April 2008 08:41
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Es kommt darauf an, ob es sich um freie oder öffentliche Träger handelt. Es ist durchaus möglich, dass bei privaten Einrichtungen in der Satzung steht, dass man Mitglied sein muss. Bei öffentlichen Trägern gilt das nicht.




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