Sehr geehrte Damen oder Herren, ich möchte von Todeswegen ein Grundstück einer Stiftung zusprechen; oder vorher schon.
Frage: Können die Erben die Stiftung kündigen und die Masse sich somit wieder anzueignen ??

Wenn du ein Testament gemacht hast, und dies amtlich beglaubigt im Notariat deiner Gemeinde hinterliegt, kann Sowas nicht eintreffen!
LG Brigitta

Das kann meiner Meinung nach nur ein Anwalt für Erbrecht genau sagen.
Ausserdem sollte dieser sinnvollerweise auch das Testament/die Schenkung na die Stiftung schriftlich begleiten/dokumentieren.
LG Muli