Geht das, auch wenn die Eltern mit dem Fach der Kinder nichts zu tun haben?
Es handelt sich hierbei um außergewöhnliche Belastung, die als Ausbildungsfreibetrag abgesetzt wird: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/lhstberechnung/freibetrag/in...

Nein.
Ausnahme: Nachhilfe aufgrund eines beruflich veranlassten Umzugs.
Nein. Alle Kosten der Eltern für das Studium des Kindes sind mit dem Ausbildungsfreibetrag angegolten. http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14192.xhtml?currentModule=home

Meines Wissens nicht. Auf Belegen, die man steuerlich geltend machen will, muss wohl die ISBN Nr. vermerkt werden. Fachbuch etc. reicht nicht. Es sei denn Vater oder Mutter haben ein eigenes Unternehmen, da kann das unter Umständen Gegenstand des Betriebsbedarfs sein....