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Können Eltern für Mietkaution bürgen? Wie schaut das dann genau aus?

gefragt von Romero am 17.05.2009 um 13:38 Uhr
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Mietkaution x 149

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. Mai 2009 13:39
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Die Bürgschaft der Eltern ist auf drei Kaltmieten begrenzt.

Sie darf nicht vom Vermieter f´gefordert werden, sondern muss vom Mieter angeboten werden.

Ich glaub, man kann so eine Bürgschaft auch asu dem Internet herunterladen.


anonym
beantwortet von aragon72 am 30. Mai 2009 19:45
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Wenn Deine Bonität OK ist, kannst Du Dir im Internet eine Bürgschaft einer Versicherung besorgen. Bei der Kautionskasse geht das mit Sofortzusage. Habe das auch selbst gemacht. War völlig problemlos. Der Onlineantrag ging ganz einfach auszufüllen und die Urkunde hatte ich 2 Tage später. Ist ein bisschen teurer als eine Bankbürgschaft, aber auch viel einfacher im Handling. Und ich musste mein Konto nicht verpfänden (wie bisher).


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 17. Mai 2009 13:42
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Der Vermieter kann eine Mietkaution in Höhe von 3Monatsmieten verlangen.
Alles andere ist ein Entgegenkommen vom Vermieter.
Er kann, muss die Bürgschaft der Eltern jedoch nicht akzeptieren.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 17. Mai 2009 13:39
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Ob Eltern als Bürgen in Frage kommen, hängt davon ab, wie kreditwürdig die sind. Wobei man bei einer Kaution eigentlich keinen Bürgen braucht. Du hast das Geld oder nicht. Wenn du es hast, interessiert es den Vermieter nicht, woher, dann überweist du es einfach auf das Mietkonto.

Kommentar von Romero am 17. Mai 2009 13:42

Als Alternative zum Geld.. . ;)


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