Gibt es eine solche Aufteilung überhaupt?

Es kommt darauf an, bei Steuerschuld muss das vorher beantragt sein, bei Vollstreckung machen die das nicht mehr mit ! Kommt auch darauf an Personen-Gesellschaft oder Privat !
Wenn das Ehepaar gemeinsame Veranlagung gewählt hat, dürfte es sich um die günstigere Veranlagungsart handeln. Wenn aber im Fall einer Privatinsolvenz gemeinsame Veranlagung vorliegt, kann ein sog. Aufteilungsantrag an das Finanzamt gestellt werden, damit der nicht von der Insolvenz betroffene Ehepartner nicht benachteiligt wird. Sonst kassiert der Insolvenzverwalter auch den Teil der evtl. Steuerrückerstattung, der auf den nicht insolventen Ehepartner entfällt.
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Wenn beide Eheleute einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind sie deshalb nicht doppelt Verdienende.
Ein Doppeltverdiener ist ein Meister, der doppelt soviel Lohn bekommt wie sein Geselle.
Ein Achthundertfachverdiener ist demnach ein CEO der achthundert Mal so viel bekommt wie eine einfache Angestellte; von 'Verdienen' kann dabei aber keine Rede sein.
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Volker13 am 26. Dezember 2008 22:24 Blödsinn
Oh dass wäre schön. Wenn man zusammen veranlagt ist hebt sich die Frage auf, oder?

Bei getrennter Veranlagung ja, ansonsten nein. Getrennte Veranlagung muss beim Finanzamt beantragt werden
Und bei steuerguthaben ist das anders?????ß