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Können Einkommenssteuerlasten bei Doppelverdiener-Ehepaaren aufgeteilt werden?

gefragt von schmideck am 26.12.2008 um 17:07 Uhr

Gibt es eine solche Aufteilung überhaupt?

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Recht x 35.034 Geld x 22.454 Ehepaar x 20 Dopplerverdiener x 1 Einkommenssteuerlast x 1

Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 26. Dezember 2008 19:42
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Es kommt darauf an, bei Steuerschuld muss das vorher beantragt sein, bei Vollstreckung machen die das nicht mehr mit ! Kommt auch darauf an Personen-Gesellschaft oder Privat !

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 26. Dezember 2008 22:26

Und bei steuerguthaben ist das anders?????ß


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. Dezember 2008 17:36
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Wenn das Ehepaar gemeinsame Veranlagung gewählt hat, dürfte es sich um die günstigere Veranlagungsart handeln. Wenn aber im Fall einer Privatinsolvenz gemeinsame Veranlagung vorliegt, kann ein sog. Aufteilungsantrag an das Finanzamt gestellt werden, damit der nicht von der Insolvenz betroffene Ehepartner nicht benachteiligt wird. Sonst kassiert der Insolvenzverwalter auch den Teil der evtl. Steuerrückerstattung, der auf den nicht insolventen Ehepartner entfällt.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 26. Dezember 2008 17:16
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Wenn beide Eheleute einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind sie deshalb nicht doppelt Verdienende.

Ein Doppeltverdiener ist ein Meister, der doppelt soviel Lohn bekommt wie sein Geselle.

Ein Achthundertfachverdiener ist demnach ein CEO der achthundert Mal so viel bekommt wie eine einfache Angestellte; von 'Verdienen' kann dabei aber keine Rede sein.

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Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 26. Dezember 2008 22:24

Blödsinn


anonym
beantwortet von Joemontana am 26. Dezember 2008 17:09
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Oh dass wäre schön. Wenn man zusammen veranlagt ist hebt sich die Frage auf, oder?


monja1995
beantwortet von monja1995 am 26. Dezember 2008 17:09
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Bei getrennter Veranlagung ja, ansonsten nein. Getrennte Veranlagung muss beim Finanzamt beantragt werden


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