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Können die Grundsteuer und die öffentlichen Lasten bei einer angemieteten Wohnung berechnet werden?

gefragt von khwittmann am 26.11.2008 um 9:08 Uhr

Ich habe in einer 85 qm großen Wohnung gelebt, Kaltmiete 450 €/monatl, 35€/monatl. Nebenkostenvorschuß. Dort bin ich jetzt ausgezogen und will meine Kaution zurück, 3 Monatskaltmieten. Jetzt will dies mir der Vermieter nicht zurückzahlen weil er sagt dass die Nebenkostenvorauszahlung für die Deckung der Kosten für Grundsteuer und öffentliche Lasten nicht ausreichend waren... Wie können diese Kosten berechnet werden? Gibt es da Faustregeln? Vielen Dank für die Hilfe!


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Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 26. November 2008 09:19
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Zunächst muß im Mietvertrag klar ausgewiesen werden , welche Nebenkosten vom Vermieter umgelegt werden. Da wären z. B. die

Grundsteuer , die Gebäudeversicherung , die Gebäudehaftpflicht, Die Abfallentsorgung , Wasserverbrauch und Abwasserkosten und die Strassenreinigung.Grundsteuer ,Gebäudeversicherung , Gebäudehaftpflicht werden auf die Wohnfläche (nach Quadratmetern) umgelegt.Abfallentsorgung und Strassenreinigung können auch andere Umlageschlüssel haben.Ebenfalls kann der Wasserverbrauch , falls nur eine gemeinsame Wasseruhr existiert nach dem Schlüssel Personen plus Räume umgelegt werden. Man spricht dann von Einheiten.Gerechter ist allerdings ein Wasserzähler pro Wohneinheit, Übrigens können im Nachhinein keine Nebenkosten geltend gemacht werden , die nicht im Mietvertrag aufgeführt werden.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 26. November 2008 09:28

Der Vermieter ist verpflichtet , dir anhand von Kopien , oder auch Vorlegen der Originale, von denen du Notizen machen kannst,die Nebenkosten und auch die Umrechnungsmodalitäten zu erläutern.Du hast Anspruch auf eine detaillierte Aufstellung über:

1.Die Gesamtkosten oben genannter Positionen.

2.Mit welchem Schlüssel werden diese Kosten umgelegt.

Kommentar von khwittmann am 26. November 2008 09:32

Danke!

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 26. November 2008 09:33

gerne geschehen.

Kommentar von khwittmann am 26. November 2008 09:33

Noch ein Frage...meinem ex-Vermieter ist der Mietvertrag abhanden gekommen. Er wollte eine Kopie von mir haben.. Kann ich mich dann 'rausreden'?

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 26. November 2008 09:37

Du hast ja wahrscheinlich ein zweites Exemplar.Was steht denn da drin ?. Peinlich für dich wäre, wenn du irgendetwas in Abrede stellst,die Angelegenheit dann von Juristen geklärt wird , und er dann den Mietvertrag gefunden hat und den dann als Beweis vorlegt.


Mchoy
beantwortet von Mchoy am 26. November 2008 09:21
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Ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalten, um damit ausstehende Mietnebenkosten zu verrechnen. Grundsteuer und Gebäudeversicherung etc. können auf die Miter umgelegt werden. Wie hoch diese sind, kann dir nur dein Vermieter sagen - sie wird dann auf alle Mieter des Hauses umgelegt. 35 Euro Nebenkosten erscheinen mir für 85 m² jedoch ziemlich niedrig. Zahlst du Heizung extra?

Kommentar von khwittmann am 26. November 2008 09:24

Ja Gas-/Stromversorgung wurden immer extra mit Versorger abgerechnet.. Die 35€ sind für Wasser/Müll und eben Grundsteuer und öffentliche Lasten vorausbezahlt worden...

Kommentar von Simple_avatar6smallMchoy am 26. November 2008 09:31

Ist trotzdem sehr wenig. Bist du 1 Person? Für die Abrechnung hat der Vermieter in der Regel ca. 3 - 6 Monate zur Verfügung.


Tippse
beantwortet von Tippse am 26. November 2008 09:15
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Diese Kosten dürfen meines WIssens nach über die Betriebskosten abgerechnet werden (aliquot auf die Parteien bzw. m²). Von dem her hat er nicht unrecht, jedoch würde ich in jedem Fall auf eine ordentlich Abrechnunge bestehen, die er Dir dann vorlegen soll.


albatros
beantwortet von albatros am 26. November 2008 11:57
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die grundsätzliche frage ist doch, ob vereinbart wurde, eine monatliche pauschale für die nebenkosten zu zahlen oder aber im mv konkret alle bk-arten aufgezählt sind, die du dann auch zu zahlen hättest und die auch entsprechend abzurechnen wären. aus der fragestellung geht das nicht konkret hervor. bei einer pauschale sind in der regel damit alle nk bezahlt und es erfolgt keine abrechnung. hier wäre wohl genau zu prüfen, was wörtlich im mv steht. grundsteuern, gebäudevers. etc. können, insofern deren umlage auf den mieter vereinbart wurde, in rechnung gestellt werden, natürlich anteilg nach wohnfläche.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. November 2008 12:15
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albatros ist ein fuchs. der hat wohnungsgröße und 35 euro zusammengerechnet. eine naheliegende lösung.

ansonsten sind nur die betriebskosten abrechenbar, die auch im mietvertrag aufgeführt sind. einen "angemessenen" teil der kaution kann der vermieter bis zur abrechnung einbehalten. die abrechnung muß spätestens 12 monate nach ende der abrechnungsperiode erfolgen, also z.b. für 2008 bis zum 31.12.2009. spätere nachforderungen aus abrechnungen sind nicht möglich, das heißt daß auch forderungen aus älteren zeiträumen als 2007 bereits verwirkt sind. es gibt dabei nur die eine ausnahme: wenn der vermieter erst jetzt abrechnen konnte weil die belege nicht früher da waren.

ich denke es ist fair eine kopie des mietvertrages zu geben. die alternative wäre selbst den verlust zu beklagen.


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 27. November 2008 08:16
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Der Vermieter kann Deine Kaution auch noch nach dem Auszug einbehalten, um damit ausstehende Mietnebenkosten zu verrechnen. Grundsteuer und Gebäudeversicherung etc. können auf die Mieter umgelegt werden. Hier findest Du weitere nützliche Erklärungen dazu:

http://www.wohnung.com/betriebskosten/


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