Ich muss relativ schnell meine Steuererklärung für das letzte Jahr abgeben. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Beiträge für Gewerkschaften steuerlich absetzen kann und wo ich diese in der Steuererklärung aufführen kann? Könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen?
Wirkt sich aber nur aus, wenn du zusammen mit fahrtkosten, Berufsbekleidung und dgl. mehr absetzen kannst als die 920,00 € Pauschbetrag, die jeder kriegt unabhängig davon wie weit der Arbeitsweg ist oder wie hoch eben der Gewerkschaftsbeitrag ist.
Logisch geht das!
Und wenn du mal bei anderen Ausgaben nicht weißt, ob es geht .... immer eintragen -> das Finanzamt streicht es eh, wenn es nicht absetzbare Dinge sind
Pumukl am 3. Oktober 2009 11:39 DH! Auf die Tour habe ich schon mal mehr rausgeholt als mein Steuerberater.
...also, das mag daran liegen, dass der Steuerberater sich hüten wird, als Mittäter oder Beihelfer einer Steuerhinterziehung seine Zulassung zu verlieren, womöglich noch für 11,50 Euro.
Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge zu Berufsverbänden sind in der Anlage N zu Deiner Steuererklärung aufzuführen und damit absetzbar, egal was andere behaupten. Als Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfeverein müßte ich das wissen.

Ja kannste, wenn es zb. berufsgenossenschaft ist, als ausgaben. also 2008 gearbeitet, genossenschaft will wissen wieviel du in 2008 gearbeitet hast, danach richtet sich ja der jahresbeitrag, dann bekommst du in 2009 bescheid wievil du zahlen mußt und dann kannste in 2010 bei der erklärung für 2009 es als augaben angeben.