gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Können Beiträge für Gewerkschaften oder Berufsverbände in der Steuererklärung aufgeführt werden?

gefragt von Sidekick91 am 03.10.2009 um 11:24 Uhr

Ich muss relativ schnell meine Steuererklärung für das letzte Jahr abgeben. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Beiträge für Gewerkschaften steuerlich absetzen kann und wo ich diese in der Steuererklärung aufführen kann? Könnt ihr mir diesbezüglich weiterhelfen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (23254)
Geld (22143)
Steuern (2880)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Muehlengeist am 6. Oktober 2009 18:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Wirkt sich aber nur aus, wenn du zusammen mit fahrtkosten, Berufsbekleidung und dgl. mehr absetzen kannst als die 920,00 € Pauschbetrag, die jeder kriegt unabhängig davon wie weit der Arbeitsweg ist oder wie hoch eben der Gewerkschaftsbeitrag ist.


Weitere gute Antworten


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 3. Oktober 2009 11:25
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Werbungskosten


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 3. Oktober 2009 11:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja doch


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 3. Oktober 2009 11:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, die kannst Du absetzen


Chianti
beantwortet von Chianti am 3. Oktober 2009 11:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Logisch geht das!

Und wenn du mal bei anderen Ausgaben nicht weißt, ob es geht .... immer eintragen -> das Finanzamt streicht es eh, wenn es nicht absetzbare Dinge sind

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 3. Oktober 2009 11:39

DH! Auf die Tour habe ich schon mal mehr rausgeholt als mein Steuerberater.

Kommentar von EnnoBecker am 5. Oktober 2009 12:01

...also, das mag daran liegen, dass der Steuerberater sich hüten wird, als Mittäter oder Beihelfer einer Steuerhinterziehung seine Zulassung zu verlieren, womöglich noch für 11,50 Euro.


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 4. Oktober 2009 05:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gewerkschaftsbeiträge und Beiträge zu Berufsverbänden sind in der Anlage N zu Deiner Steuererklärung aufzuführen und damit absetzbar, egal was andere behaupten. Als Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfeverein müßte ich das wissen.


ocb77
beantwortet von ocb77 am 4. Oktober 2009 14:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja kannste, wenn es zb. berufsgenossenschaft ist, als ausgaben. also 2008 gearbeitet, genossenschaft will wissen wieviel du in 2008 gearbeitet hast, danach richtet sich ja der jahresbeitrag, dann bekommst du in 2009 bescheid wievil du zahlen mußt und dann kannste in 2010 bei der erklärung für 2009 es als augaben angeben.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Verwandte Tipps

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.