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Können auch Lebensversicherungen für noch nicht Geborene abgeschlossen werden?

gefragt von RosabrilleRosabrille am 18.04.2009 um 13:33 Uhr

Kann eine Lebensversicherung eigentlich auch für ein noch nicht geborenes Baby abgeschlossen werden??

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hajottka
beantwortet von hajottka am 18. April 2009 13:36
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auf welchen Namen und Wohnsitz denn???


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bouncing
beantwortet von bouncing am 18. April 2009 13:33
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Was Leute für Fragen stellen...

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 18. April 2009 13:34

das frage ich mich auch sehr oft


moewie
beantwortet von moewie am 18. April 2009 13:34
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nein


anonym
beantwortet von tutenuggel am 18. April 2009 15:10
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Nein! eine Lebensversicherung ist an ein mindestalter gebunden. Das ist vom Gesetzgeber so festgelegt.Meines wissen ist das alter 7 jahre...(müßte man nochmal nachlesen). Der Grund hierfür ist der Schutz des Kindes vor de Raffgier der eventl. Eltern.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 20. April 2009 10:37

was schutz des kindes ??? was soll den das?

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 20. April 2009 10:37

was schutz des kindes ??? was soll den das?

Kommentar von tutenuggel am 20. April 2009 16:14

malie, zum besseren verständnis: es gab und es gibt sichre auch in der heutigen Zeit Menschen, welche aus dem grunde der finanziellen Vorteilnahme ( cash abziehen) schnell alle skrupel fallen lassen und einem Kind auf die ein oder andere Weise notwendige Hilfe verweigern und nachher die Versicherungsumme abziehen!!Frühre war die Situation des plötzlichen Kindstodes aufgrund der socialen Problematiek öfter anzutreffen.Um der Situation vorzubeugen das raffgierige Eltern in solchen situationen Ihrem Kind dann doch die notwendige Hilfe nicht zukommen lassen würden um späterr eine eventuelle Versicherungssumme abzukassieren, hat man sich darauf geeinigt das ein Kind ab einem bestimmten alter aus dieser "gefahrenzone "heraus ist und diese ist meines wissens nach bei ca. 7 jahre.Sollte ein kind ab diesem alter "plötzlich versterben"ensteht sofort ein grösserer Erklärungsbedarf. darum schutz des Kindes.


anonym
beantwortet von IMAQT86 am 19. April 2009 08:39
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Nein, das ist nicht möglich: mit der Versicherung wird ja ein Vertrag abgeschlossen. Um einen Vertrag abschließen zu können muss man Rechtsfähig sein. Rechtsfähig sind aber nur Personen, die geboren sind. D.H. du kannst nur Verträge für dein (wenn auch unmündiges) Kind abschließen, sobald es geboren ist.


doka12
beantwortet von doka12 am 18. April 2009 13:37
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nein auf welchen Namen soll die denn dann ausgefüllt werden


heialex
beantwortet von heialex am 18. April 2009 13:35
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Nein, das machte keine Versicherung.


malli
beantwortet von malli am 20. April 2009 10:36
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nein das geht nicht!


fairsite
beantwortet von fairsite am 20. April 2009 08:16
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eigentlich wollte ich Wichtiges tun, aber diese Frage fesselt mich doch.

Mich würden ernsthaft mal Deine Gedankengänge interessieren, die Dich veranlassen eine solche Frage zu stellen.

Nicht geboren und Leben beantworten zu können, wäre wie

nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 18. April 2009 21:36
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Für was soll das gut sein?? Wer soll für was abgesichert werden, wenn das Baby stirbt????


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 18. April 2009 14:05
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Nein. Wozu auch ?


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 18. April 2009 13:46
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Was willst Du denn da versichern. Die Versicherung müsste dann ja bei einer Fehlgeburt bezahlen. Das versichert niemand.


Ilsebil
beantwortet von Ilsebil am 18. April 2009 13:37
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Nein...erst wenn das Baby gesund auf der Welt ist....anders würde es wohl keine Versicherung akzeptieren


holsch
beantwortet von holsch am 18. April 2009 13:36
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nein


anonym
beantwortet von Marleen05 am 18. April 2009 13:34
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ich denke schon...du machst eine zweite und schreibst sie später um....


JackBauerCTU
beantwortet von JackBauerCTU am 18. April 2009 13:34
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Nach Abtreibung Zahlung erhalten oder wie soll ich das verstehen?


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