Rosabrille am 18.04.2009 um 13:33 Uhr
Kann eine Lebensversicherung eigentlich auch für ein noch nicht geborenes Baby abgeschlossen werden??

Was Leute für Fragen stellen...
domchef am 18. April 2009 13:34 das frage ich mich auch sehr oft
Nein! eine Lebensversicherung ist an ein mindestalter gebunden. Das ist vom Gesetzgeber so festgelegt.Meines wissen ist das alter 7 jahre...(müßte man nochmal nachlesen). Der Grund hierfür ist der Schutz des Kindes vor de Raffgier der eventl. Eltern.
malli am 20. April 2009 10:37 was schutz des kindes ??? was soll den das?
malli am 20. April 2009 10:37 was schutz des kindes ??? was soll den das?
malie, zum besseren verständnis: es gab und es gibt sichre auch in der heutigen Zeit Menschen, welche aus dem grunde der finanziellen Vorteilnahme ( cash abziehen) schnell alle skrupel fallen lassen und einem Kind auf die ein oder andere Weise notwendige Hilfe verweigern und nachher die Versicherungsumme abziehen!!Frühre war die Situation des plötzlichen Kindstodes aufgrund der socialen Problematiek öfter anzutreffen.Um der Situation vorzubeugen das raffgierige Eltern in solchen situationen Ihrem Kind dann doch die notwendige Hilfe nicht zukommen lassen würden um späterr eine eventuelle Versicherungssumme abzukassieren, hat man sich darauf geeinigt das ein Kind ab einem bestimmten alter aus dieser "gefahrenzone "heraus ist und diese ist meines wissens nach bei ca. 7 jahre.Sollte ein kind ab diesem alter "plötzlich versterben"ensteht sofort ein grösserer Erklärungsbedarf. darum schutz des Kindes.
Nein, das ist nicht möglich: mit der Versicherung wird ja ein Vertrag abgeschlossen. Um einen Vertrag abschließen zu können muss man Rechtsfähig sein. Rechtsfähig sind aber nur Personen, die geboren sind. D.H. du kannst nur Verträge für dein (wenn auch unmündiges) Kind abschließen, sobald es geboren ist.

nein auf welchen Namen soll die denn dann ausgefüllt werden

eigentlich wollte ich Wichtiges tun, aber diese Frage fesselt mich doch.
Mich würden ernsthaft mal Deine Gedankengänge interessieren, die Dich veranlassen eine solche Frage zu stellen.
Nicht geboren und Leben beantworten zu können, wäre wie
nur der Denkende erlebt sein Leben, am Gedankenlosen zieht es vorbei.

Für was soll das gut sein?? Wer soll für was abgesichert werden, wenn das Baby stirbt????

Was willst Du denn da versichern. Die Versicherung müsste dann ja bei einer Fehlgeburt bezahlen. Das versichert niemand.

Nein...erst wenn das Baby gesund auf der Welt ist....anders würde es wohl keine Versicherung akzeptieren
ich denke schon...du machst eine zweite und schreibst sie später um....

Nach Abtreibung Zahlung erhalten oder wie soll ich das verstehen?