vlaardingen am 16.06.2007 um 18:02 Uhr
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ja, natürlich, wenn sie in dem jeweiligen jahr noch steuerpflichtige einkünfte hatten.
dürfte ja bei dir zutreffen, da du ja an einem imbissstand bratwürsteln verkaufst :o))

Wenn Du das ganze Jahr über arbeitslos warst, kannst Du Dir die Steuerklärung sparen, da Du dann ja nichts bezahlt hast (an Steuern). Wenn Du aber nur einen Teil des Jahres arbeitslos warst und ein steuerpflichtiges Einkommen hattest, dann empfehle ich Dir die Steuererklärung auf jeden Fall, auch wenn das Arbeitslosengeld als Einkommen mit gezählt wird, Du wirst eine Rückzahlung erhalten, wenn Du es richtig machst.

Eine Steuerklärung "kann" jeder einreichen, auch wenn er es nicht muss.

Was sollen denn die Arbeitslosen geltend machen, wenn sie keine Steuer bezahlen. Da bekommt man auch nichts zurück.
Warum nicht. Die Beamten im Finanzamt freuen sich über jede Arbeit. Und das Arbeitslosengeld zählt bei einer Einkommenssteuererklärung als Einkommen.
Um was für eine Weiterbildung handelt es sich?
Als Einkommen ja, aber steuerfrei. Wie damit dann eine Steuerrückerstattung begründet werden soll ist mir schleierhaft.
Mokli1 am 16. Juni 2007 20:52 Vielleicht Ausbildung als Bratmaxe??? :-)
und das gestern noch