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können auch arbeitslose die eine weiterbildung besuchen steuererklärung einreichen?

gefragt von vlaardingenvlaardingen am 16.06.2007 um 18:02 Uhr

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Reply


Simple_avatar10
beantwortet von am 16. Juni 2007 18:08
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ja, natürlich, wenn sie in dem jeweiligen jahr noch steuerpflichtige einkünfte hatten.

dürfte ja bei dir zutreffen, da du ja an einem imbissstand bratwürsteln verkaufst :o))

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 16. Juni 2007 20:51

und das gestern noch


schurke
beantwortet von schurke am 16. Juni 2007 19:59
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Wenn Du das ganze Jahr über arbeitslos warst, kannst Du Dir die Steuerklärung sparen, da Du dann ja nichts bezahlt hast (an Steuern). Wenn Du aber nur einen Teil des Jahres arbeitslos warst und ein steuerpflichtiges Einkommen hattest, dann empfehle ich Dir die Steuererklärung auf jeden Fall, auch wenn das Arbeitslosengeld als Einkommen mit gezählt wird, Du wirst eine Rückzahlung erhalten, wenn Du es richtig machst.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 17. Juni 2007 13:06
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Eine Steuerklärung "kann" jeder einreichen, auch wenn er es nicht muss.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 16. Juni 2007 18:07
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Was sollen denn die Arbeitslosen geltend machen, wenn sie keine Steuer bezahlen. Da bekommt man auch nichts zurück.


elkera
beantwortet von elkera am 16. Juni 2007 18:08
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Warum nicht. Die Beamten im Finanzamt freuen sich über jede Arbeit. Und das Arbeitslosengeld zählt bei einer Einkommenssteuererklärung als Einkommen.

Um was für eine Weiterbildung handelt es sich?




Kommentar von Regenmacher am 16. Juni 2007 19:14

Als Einkommen ja, aber steuerfrei. Wie damit dann eine Steuerrückerstattung begründet werden soll ist mir schleierhaft.

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 16. Juni 2007 20:52

Vielleicht Ausbildung als Bratmaxe??? :-)




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