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Können alte Sparbücher, z.B. von der Oma, irgendwann an wert verlieren, bzw. verfallen?

gefragt von Arcos am 21.07.2007 um 0:26 Uhr

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Reply


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 21. Juli 2007 01:10
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Das kommt drauf an, wann Oma das Konto eröffnet hat.

Meine Oma hat z. B. 1941 ein Sparbuch für meinen Vater eröffnet und regelmäßig Reichsmark eingezahlt. Für eine Reichsmark musste man damals ziemlich lange arbeiten. Mit der Währungsreform (im Westen) 1948 wurde das Sparbuch auf Deutsche Mark umgestellt. Aus je 100 Reichsmark wurden nun 6,50 Deutsche Mark. Meine Oma bzw. meinem Vater kamen also erhebliche Werte abhanden. Die aufgewandte Arbeitszeit für 100 Reichsmark war nämlich erheblich höher gewesen als die 1948 zu arbeitende Zeit für einen Lohn von 6,50 neuen Deutschen Mark.

Die Umstellung auf Euro war keine Währungsreform. Im heutigen Euro stecken immer noch all die "DMs" drin, die es früher schon gab.

Sollte das Sparbuch auf "Mark der DDR" lauten, ist heute (soweit ich weiß) nichts mehr zu machen. Die Fristen in denen man das Guthaben auf Deutsche Mark (bzw. Euro) umschreiben lassen hätte müssen, sind vorbei.

(Alles wie immer ohne Gewähr! :-) )


schurke
beantwortet von schurke am 21. Juli 2007 00:36
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Nö, im Gegenteil, die (mickrigen) Zinsen wachsen weiter.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 21. Juli 2007 00:31
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Warum sollen die Verfallen? Die Verfallen nicht!! Ist auch egal wem die gehören. LG Lotusblume

Kommentar von 7161754252d1826ccbe882e97edc19d3smallKlaus Thofern am 21. Juli 2007 17:44

sei den du hast ein Sparbuch bei der Citibank die berechnen Gebühren auf sarguthaben


anonym
beantwortet von Hans1943 am 21. Juli 2007 01:18
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Der Anspruch auf Zahlung von Zinsen verjährt gemäß § 32 Abs 9 Bankwesengesetz (BWG) ebenso wie der Anspruch auf Auszahlung der Einlage - also binnen 30 Jahren. Die Verjährung wird demnach auch durch jede Zinszuschreibung und jede Ein- oder Auszahlung unterbrochen. Quelle: http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=710

Kommentar von 344770e8fd3b4fcaac0694a44e67e148smallIgnatius am 21. Juli 2007 01:34

... gilt in Österreich :-)

Kommentar von Hans1943 am 21. Juli 2007 01:40

Habe ich nicht beachtet,Hast Recht. Aber in Deutschland ist es ähnlich m.E.

Kommentar von Merkurius am 21. Juli 2007 21:57

Nicht ganz. Meines Wissens reicht die Zinsbuchung nicht aus, um die Verjährung zu hemmen. Es hieß früher immer, der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens ist verjährt, wenn das Sparbuch 30 Jahre nicht bei dem Kreditinstitut vorgelegt (und als Nachweis nachgetragen) wurde.


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