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Können Aktien eigentlich auch bei Ebay verkauft werden?

gefragt von MaiskornMaiskorn am 13.06.2009 um 13:49 Uhr

Ich habe bei Ebay noch nie gesehen, dass jemand Aktien dort verkauft hat. Aber theoretisch müsste dies doch möglich sein, dass man seine Aktienanteile auch bei Ebay versteigert, oder?

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PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 13. Juni 2009 14:48
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Hilfreichste Antwort

außerbörslicher Handel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferb%C3%B6rslicher_Handel

Allerdings sehe ich keinen Sinn für den Handel bei eBay. Man wird kaum einen höheren Preis als den an der Börse notierten erzielen könnnen .. und einen niedrigeren will wohl auch keiner


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Immotom
beantwortet von Immotom am 13. Juni 2009 14:57
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Kurz und knapp es lohnt sich nicht.


Knorke
beantwortet von Knorke am 13. Juni 2009 17:52
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  1. lohnt es sich icht
  2. illegal
Kommentar von Default am 13. Juni 2009 18:20

Warum illegal?

Kommentar von 4b25d538ce98fac1e6ad8091e07a365esmallKnorke am 20. Juni 2009 09:46
Kommentar von Default am 20. Juni 2009 13:25

Und?

Von illegal steht da nichts.


Knorke
beantwortet von Knorke am 13. Juni 2009 17:52
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  1. lohnt es sich icht
  2. illegal

anonym
beantwortet von Default am 13. Juni 2009 13:55
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Du kannst Dir Aktien physisch ausliefern lassen.

Der Verkauf über Ebay, dürfte dann möglich (erlaubt) sein.

Warum auch nicht?


Laooola123
beantwortet von Laooola123 am 13. Juni 2009 13:51
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Das ist illegal

Kommentar von 173879fdb1e58d2bbd4eb52a41a95903smallBenet am 13. Juni 2009 13:53

wo steht das?

Kommentar von Simple_avatar7smallLaooola123 am 13. Juni 2009 14:07

ist so, ich hab grad ein praktikum in einer gemacht und da haben die mir das gesagt... Also aber ich weiß den grund nicht mehr so ganz...

Kommentar von Simple_avatar4smallImmotom am 13. Juni 2009 14:59

Ist nicht so. Aktien (Namensaktien ausgeschlossen) sind Inhaberpapiere und können untereinander gehandelt, verschenkt und getauscht werden. Nur wenn gewisse Mindestgrössen überschritten werden, gibt es eine Meldepflicht, damit so keine Inhaberwechsel verschleiert werden können.

Kommentar von Simple_avatar7smallLaooola123 am 13. Juni 2009 15:08

wenn du das sagst, aber auf ebay ist es mir zu riskant

Kommentar von Ruedi am 13. Juni 2009 23:14

Ebay selbst untersagt den Handel mit Wertpapieren über seine Plattform. Das heißt, wenn eBay eine solche Aktion feststellt, kann es diese sofort löschen.

Sollte jedoch bereits ein Gebot abgegeben worden sein, bevor eBay die Aktion löscht, hat der in diesem Zeitpunkt Höchstbietende grundsätzlich einen Anspruch auf das Wertpapier - soweit das Geschäft nicht illegal ist.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 13. Juni 2009 13:50
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nein, dürfen sie nicht


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