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Knöllchen

gefragt von YsobelYsobel am 05.06.2009 um 10:30 Uhr

Mein Schwager hat letzten Sonntag unbefugter weise auf einem Parkplatz mit Parkscheinautomat geparkt. Nun ist er davon ausgegangen, das an Sonn und Feiertagen das parken kostenlos sei, und hat keinen Parkschein gezogen. Wäre er allerdings an den Automaten gegangen und hätte aufmerksam die Bedingungen gelesen (war wir ja mit Sicherheit alle machen :-))) dann wäre ihm aufgefallen, das er auch am Sonntag zahlen muss. Nun hat er ein Knöllchen von einer Privatfirma bekommen. Und ich möchte jetzt nicht übertreiben, aber die Strafe ist mal ganz schön gesalzen für eine Stunde parken.... 45 Euro! Wie läuft das denn jetzt. Kann eine Privatfirma solche Knöllchen schreiben? Was wäre, wenn er nicht sofort zahlen würde, sondern auf eine Mahnung warten würde, oder sagen wir, jemand hat das Knöllchen vom Auto genommen, wie kommen die an seine Adresse? Kommen die überhaupt an seine Adresse?

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Parken x 369 Knöllchen x 50

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monja1995
beantwortet von monja1995 am 5. Juni 2009 10:34
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Diese Privatfirmen werden vom Ordnungsamt oder der Kommune beauftragt. Es wird das Kennzeichen aufgenommen und darüber bekommen die den Halter raus und dieser bekommt dann, wenn er das Knöllchen nicht schon vorher bezahlt hat die Mahnung. Wenn er nicht zahlt, kannst teuer werden, denn wie Du schon schreibst, die Bedingungen stehen am Automaten.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 5. Juni 2009 10:41

Er war beim Ordnungsamt, und die sagen, die hätten damit nichts zu tun und würden diese Firma auch nicht kennen....hätte ich vielleicht schreiben sollen.

Kommentar von anjanni am 5. Juni 2009 10:48

Ysobel, dann soll er nicht bezahlen - oder noch besser: die Firma anzeigen

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 5. Juni 2009 12:25

ok, werde ich weitergeben, vielen lieben Dank für die ganzen Antworten :-)


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anonym
beantwortet von DonDiggler am 5. Juni 2009 10:33
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Die Kommune wird die Firma beauftragt haben, dann dürfen die auch Knöllchen schreiben. Und die Adresse kommt dann wahrscheinlich von der Zulassungsstelle. Das Kennzeichen haben sie ja.... Aber 45 Euro ist wirklich teuer....


anonym
beantwortet von anjanni am 5. Juni 2009 10:37
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Wenn der Privatfirma der Parkplatz gehört, und wenn diese Firma entsprechende Bedingungen ausgehängt hat (muß dann aber an der Zufahrt zum Parkplatz hängen, soweit ich das weiß), kann sie auch ein Knöllchen ausstellen.

So wie Du es beschreibst, könnte es aber auch Abzocke sein. Information erteilt aber sicherlich gerne das Ordnungsamt der Stadt!!! Wenn ich so ein Knöllchen von einer Privatfirma bekäme, würde ich erst mal dort telefonisch nachfragen.

Und 45 Euro für Falschparken - es gibt doch einen Bußgeldkatalog - danach wäre das sicherlich zu viel.


anonym
beantwortet von mig112 am 5. Juni 2009 10:36
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Da hat es mal so nen Fernsehbericht gegeben, das die Platz-Eigentümer Fremdfirmen mit den Kontrollen beauftragen. Gegen die immensen Gebühren (wegen Abschleppens) hatte ein Parker geklagt und gewonnen!

Also ICH würde keinesfalls diese freche Forderung bezahlen... soll doch die Gegenseite Klage erheben - dann fallen sie auf den Bart!!


anonym
beantwortet von Fructiv am 5. Juni 2009 10:34
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sie können schon anhand vom kennzeichen die anschrift des halters rausbekommen..jedoch wäre ich mir nich sicher ob das ganze nich einfach ne abzocke is...ich würde warten ob was kommt, mahnung oder so..weil nich ´jede x-beliebige privatfirma kommt so lei´cht an die daten ran


Fotografin
beantwortet von Fotografin am 5. Juni 2009 10:34
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Wenn eine Privatfirma den Auftrag bekommen hat, dann dürfen sie es. Und besser gleich zahlen, es wird immer teurer, Mahngebühren.


EGon42
beantwortet von EGon42 am 5. Juni 2009 10:33
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Klingt seltsam. Ich würde aber lieber nicht auf eine Mahnung warten (die kostet nämlich nochmal extra). Lieber gleich bei der Gemeindeverwaltung anrufen, die für den Parkplatz zuständig ist und dort mal nachfragen. Die sollten schon wissen, ob das so in Ordnung geht.


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 5. Juni 2009 10:33
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übers kennzeichen finden sie auch den besitzer raus..da hast keine chance..alerdings kannst ja erst mal nachforschen ob die firma echt ist..können das ja nur machen wenns ihr gelände war..dann ists rechtens..


KWSderLoewe
beantwortet von KWSderLoewe am 5. Juni 2009 10:32
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jep, die machen eine Halterabfrage, wenn sie damit beauftragt wurden uber den Parkplatz zu wachen.


anonym
beantwortet von hexenrw am 5. Juni 2009 10:32
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die schreiben sich das nr schild auf und kommen so an den halter


anonym
beantwortet von ftcologne am 19. August 2009 16:59
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Mich würde interessieren, wie die Sache ausgegangen ist. Hatte einen ähnlichen Fall mit ähnlich hohem Betrag. Der Parkplatz lag in Köln, die Parkplatzfirma saß in Berlin und überweisen sollte ich das Geld auf ein Konto in Hamburg. Kam mir sehr dubios vor und habe nicht überwiesen. Von einem anderen privaten Betreiber (Flughafen) weiß ich, dass die KEINE Chance haben, an Halteradressen zu kommen. Deshalb - das sagte mir ein Flughafenmitarbeiter - könne man die Flughafen-Knöllchen getrost vergessen. Deswegen sind die z.B. dazu übergegangen, die Autos abzuschleppen.


hirogen
beantwortet von hirogen am 5. Juni 2009 10:34
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unwissenheit schützt vor strafe nicht,,


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