Mein Vermieter war gerade da mit einem tollen Weihnachtsgeschenk! Nebenkostenabrechnung für 2007 (bin allerdings erst am 12. September 07 eingezogen). Taj und da sollen wr nun für 94 qm knapp 900 Euro nachbezahlen obwohl iich montlich 160 Euro an Nebenkosten bezahle??? Wie kann es sowas geben? Aus der Abrechnung heraus gibt sich immer eine Gesamtberechnung für 477 qm, also für das gesamte Haus. Drei Wohnparteien, 2 4-Zi-Wohnungen, und 1 2-Zi-Wohnung. Im Erdgeschoss des Hauses befindet sich eine Kneipe. Die Vormieterin der Wohnung hat uns letzte Woche schon vorgwarnt, der Vermieter würde die Nebenkosten der Kneipe auf die Mieter umlegen weil er vertraglich festgehalten hat das der Wirt der Kneipe keine Nachzahlungen zu bezahlen hat, lediglich einen Abschlag monatlich von 250 Euro an Nebenkosten. Ich bin definitiv nicht bereit das zu bezahlen. In unsere vorhergehenden Wohnung haben wir immer Guthaben am Jahresende gehabt, obwohl wir weniger Nebenkosten gezahlt haben. Was tun????

Diese Art der Abrechnung ist nicht erlaubt ! Widersprechen am besten Mitgliedschaft im Mieterbund ! Er muss eine nachvollziehbare Abrechnung vorlegen !
Beim Vermieter nochmals eine Einzelabrechnung anfordern. Meist kommt dabei raus, dass Kosten für Verwaltung, Reparatur und Instandsetzung mit aufgeführt sind, haben aber nichts darin verloren. Die trägt nämlich der Vermieter selbst. Ansonsten nachfragen beim Deutschen Mieterbund e.V.

hi... also er kann euch schonmal keine nebenkosten aufbrummen die ihr nicht verursacht habt.... und schonmal garnicht für wohnfläche die ihr nicht nutzt... ihr solltet ihn darauf hinweisen das die abrechnung nicht korrekt ist und wenn er blockt rechtliche schritte einleiten. ggf mitglied beim mieterschutzbund werden und euch von denen helfen lassen
Man kann einer Nebenkostenabrechnung nicht mal einfach widersprechen. Korrekterweise müsste man sich ersteinmal um die Einsichtnahme in die Belege bemühen. Erst dann, wenn man diese Einsicht hatte und nach wie vor Unstimmigkeiten zu einzelnen Kostenpositionen vorliegen, sollte man diese zurückweisen.
Natürlich kann der VM die Kosten der Kneipe nicht auf die anderen Mieter umlegen.
Da das ganze hier aber in Rechtsberatung ausarten würde, ist es ratsam sich an einen spezialisierten Anwalt für Mietrecht zu wenden.