Ich bin umgezogen und es gab eine Spüle in der wohnung aber ich hatte schon meine eigene in meiner Einbauküche Der Vermieter meinte, dass wenn ich nicht die alte Spüle brauche, können Sie (seine Firma) es weg machen und meine anschließen. Ich war einverstanden Dann hat er mich angerufen und gesagt, dass meine Wasserhand nicht gut sei und ich eine neue brauche. ich wusste nicht warum aber ich dachte es wäre ok. Jetzt weiss ich dass sie eine neue Wasserhand machen wollten, weil das warme Wasser von einem Boiler kommt. ich habe gefragt, wie viel es kosten würde und er meinte, "wir schicken Ihnen die Rechnung" Jetzt habe ich die Rechnung bekommen. und es ist € 500. Muss ich alles bezahlen

Ich weiß leider nicht was eine "Wasserhand" ist. Wenn das zur gemieteten Wohnung gehört, sollte der Vermieter dafür aufkommen.
Wenn Du etwas beauftragst, was Dein Geld kostet und Du vorher kein Angbot verlangst, musst Du wohl zahlen, was auf der Rechnung steht.

du hast den Auftrag erteilt, und dich mit billigen Sätzen abspeisen lassen. Ohne eine konkrete Information in der Hand zu haben, über die Leistung bzw. die Kosten. Das schützt aber nicht vor der Rechnung. Aus diesem Grund wirst du wohl an der Bezahlung nicht vorbeikommen, denn es ist ja am Ende deine Schuld...
Hast du den Auftrag für eine neue Unterschrieben? Wann wurde die alte gekauft?
ich habe nicht unterschrieben
BesserwissHoch3 am 24. Juli 2008 21:32 es gibt auch mündliche Verträge...

So wie ich das verstehe, hast du endeutlig den Aftrag für die arbeiten erteilt, deren Kosten für dich nicht ersichtlich waren. Ich würde nochmals mit dem Vermieter reden. Ansonsten hättest du zwar schon für den Auftrag bezahlen müssen, aber die Leistung muss in einem Zusammenhang mir dem Preis stehen und vorher abgesprochen sein. Sonst kann man auch die Kammern und Gerichte dammit beschäftigen.
oh sorry "Wasserhahn". In der Küche gab es eine alte Spüle mit einem alten Waaserhahn und er hat gesagt, dass sie einen neuen machen. Aber danach da ich meine eigene hatte, hat er gemeint, dass sie alles erledigen können.
Was heißt denn "alles erledigen"? Ich kann aus Deinem Text nicht ersehen, was sonst noch gemacht wurde. Wenn er den vorhandenen alten Wasserhahn in Ordnung bringt, musst Du dafür auch nicht bezahlen. Aber das allein kann ja auch nicht 500 EUR gekostet haben.
Sie nehmen die alte spüle weg und installieren meine Spüle. Sie haben es gemacht und wenn die arbeit fertig war hat er mich angerufen und gesagt,dass eine neue Wasserhahn nötig war. Die Wasserhahn kosten allein gegen €250 plus Steuern. Er und die Familie Besitzen die Firma, die die Arbeit gemacht hat.
Den Wasserhahn mußt Du m.E. nicht bezahlen, weil das Sache des Vermieters ist. Spüle ab- und einbauen, nebst Wasserhahnmontage ist Deine Kostenseite.
Hey Kai, vielen dank für deine Anwort. Ich habe nich so viele Ahnung davon, da sie meine erste Wohnung hier in Deutschland ist.
Wenn der Vermieter eine zusätzliche Leistung im Wert von 250 EUR erbingen will, die nicht beauftragt war, hätte er Dich vorher fragen müssen. Vielleicht hättest Du Dich für eine günstigere Lösung entschieden oder es selbst eingebaut. Normale Spültischarmaturen gibt es schon für 60 EUR, z.B. hier: http://www.hagebau.de/Haus-und-Wohnen/Kueche/Armaturen/Spueltischarmatur/AN267291D-sh3391983sp4088875#detailstab