Hallo, muss ich als Kleinunternehmer, der ja keine Ust. beim Verkauf an Verbraucher ausweisen darf, dies beim Verkauf an gewerbliche Käufer angeben?
Der gewerbliche Käufer benötigt ja eine Rechnung mit Ust.!
vielen Dank
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In Rechnungen darfst du als Unternehmer, der nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, keine Umsatzsteuer ausweisen, in allen Rechnungen die du schreibst, unanbhängig davon, was der Rechnungsempfänger für einen Status hat.
Und das der Rechnungsempfänger eine Rechnung mit Umsaztsteuer benötigt, der ja vielleicht umsatzsteuerpflichtig ist, ist blödsinn. Wenn er keine Umsatzsteuer bezahlt, kann er diese folglich auch nicht als Vorsteuer geltend machen.
Keine USt ausweisen. Auf der Rechnung einfach vermerken, dass Du Kleinunternehmer bist.
zB "Kleinunternehmer i. S. von § 19 UStG" oder "Umsatzsteuer wird gem. § 19 UStG nicht erhoben"
antola61 am 21. November 2008 09:47 genau so isses!
Der Hinweis ist sogar zwingend vorgeschrieben.
Auf gar keinen Fall die Rechnung mit MwSt ausweisen!
Einfach nur den Rechnungsbetrag und unten drunter nen Zusatz: Umsatzsteuerfrei gem. $19 UStG
Die Steuerbefreiungen stehen aber im §4 USTG!!!
Wago1956 am 21. November 2008 11:56 § 4 ist hier völlig fehl am Platz.
Was steuerbar und steuerpflichtig ist und nicht als Kleinunternehmer gehandelt wird ist evtl. trotzdem, nämlich nach den Vorschriften des § 4 steuerbefreit.
antola61 am 21. November 2008 09:48 der Zusatz "umsatzsteuerfrei" wäre falsch!
Siehe unten!!

Bist Du D oder Ö? Wenn Ö - der §19 ist nur anzuwenden, wenn Du Leistungen an einen Wiederverkäufer verrechnest, sprich, der Kunde von Dir die Leistung wiederum seinem Kunden verrechnet.

Du KANNST vorsorglich auf Deinen Kleinunternehmerstatus hinweisen, MUSST Du aber nicht.
Du DARFST KEINE MWSt ausweisen.
Tust Du es doch, dann musst Du sie auch bezahlen, aber Dein Kunde bekommt sie trotzdem nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Dies ist ein Strafcharakter, der gewollt ist.
Deine Rechnungs (hoffentlich fortlaufend nummeriert) sind klar und deutlich formuliert, wenn Du kurz und bündig schreibst: Gem.§ 19 UStG kein Mehrwertsteuerausweis.
Richtig!
Korrekt. Ich gebe es auch entsprechend an.