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kleinunternehmer nach §19 Ust, Verkauf an gewerbliche Kunden

gefragt von synapsenknacker am 20.11.2008 um 14:00 Uhr

Hallo, muss ich als Kleinunternehmer, der ja keine Ust. beim Verkauf an Verbraucher ausweisen darf, dies beim Verkauf an gewerbliche Käufer angeben?

Der gewerbliche Käufer benötigt ja eine Rechnung mit Ust.!

vielen Dank


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Bluehead
beantwortet von Bluehead am 20. November 2008 14:01
3x
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In Rechnungen darfst du als Unternehmer, der nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, keine Umsatzsteuer ausweisen, in allen Rechnungen die du schreibst, unanbhängig davon, was der Rechnungsempfänger für einen Status hat.

Und das der Rechnungsempfänger eine Rechnung mit Umsaztsteuer benötigt, der ja vielleicht umsatzsteuerpflichtig ist, ist blödsinn. Wenn er keine Umsatzsteuer bezahlt, kann er diese folglich auch nicht als Vorsteuer geltend machen.

Kommentar von Fe217f3c3afc1442b4236fce327f3fadsmallHCAnja am 20. November 2008 14:03

Richtig!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 20. November 2008 14:04

Korrekt. Ich gebe es auch entsprechend an.


anonym
beantwortet von koenigstiger25 am 21. November 2008 08:35
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Keine USt ausweisen. Auf der Rechnung einfach vermerken, dass Du Kleinunternehmer bist.

zB "Kleinunternehmer i. S. von § 19 UStG" oder "Umsatzsteuer wird gem. § 19 UStG nicht erhoben"

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 21. November 2008 09:47

genau so isses!

Kommentar von profitnews am 17. März 2009 17:49

Der Hinweis ist sogar zwingend vorgeschrieben.


anonym
beantwortet von Alinchen am 20. November 2008 14:02
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Auf gar keinen Fall die Rechnung mit MwSt ausweisen!

Einfach nur den Rechnungsbetrag und unten drunter nen Zusatz: Umsatzsteuerfrei gem. $19 UStG

Kommentar von koenigstiger25 am 21. November 2008 08:32

Die Steuerbefreiungen stehen aber im §4 USTG!!!

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 21. November 2008 11:56

§ 4 ist hier völlig fehl am Platz.

Was steuerbar und steuerpflichtig ist und nicht als Kleinunternehmer gehandelt wird ist evtl. trotzdem, nämlich nach den Vorschriften des § 4 steuerbefreit.

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 21. November 2008 09:48

der Zusatz "umsatzsteuerfrei" wäre falsch!

Siehe unten!!


Tippse
beantwortet von Tippse am 20. November 2008 14:03
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Bist Du D oder Ö? Wenn Ö - der §19 ist nur anzuwenden, wenn Du Leistungen an einen Wiederverkäufer verrechnest, sprich, der Kunde von Dir die Leistung wiederum seinem Kunden verrechnet.


Wago1956
beantwortet von Wago1956 am 21. November 2008 11:59
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Du KANNST vorsorglich auf Deinen Kleinunternehmerstatus hinweisen, MUSST Du aber nicht.

Du DARFST KEINE MWSt ausweisen.

Tust Du es doch, dann musst Du sie auch bezahlen, aber Dein Kunde bekommt sie trotzdem nicht als Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Dies ist ein Strafcharakter, der gewollt ist.

Deine Rechnungs (hoffentlich fortlaufend nummeriert) sind klar und deutlich formuliert, wenn Du kurz und bündig schreibst: Gem.§ 19 UStG kein Mehrwertsteuerausweis.


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